Steuererklärung: Belege

Es gilt der Grundsatz beim Finanzamt, dass derjenige Beweise bringen muss, der sich auf eine Begünstigung berufen will. Was erkennt das Finanzamt an? Was wird ohne Beleg anerkannt? Was geht gar nicht? Lesen Sie mehr in diesem Artikel.

Sie müssen dafür sorgen, dass die entsprechenden Belege, Dokumente und Nachweise bei der Abgabe der Steuererklärung vorhanden sind. Sie sollten rechtzeitig Belege sammeln oder dokumentieren. Machen Sie sich bitte zur Sicherheit von der Erklärung und von allen relevanten Unterlagen eine Kopie. So haben Sie immer einen Nachweis über die eingereichten Dokumente.

Belege: Was erkennt das Finanzamt an ?
Das Finanzamt erkennt in der Regel immer Kopien an. Im Original werden nur die Lohnsteuerkarte und die Steuererklärung (Unterschrift nicht vergessen) abgegeben. Legen Sie alle Belege in der richtigen Reihenfolge den Steuererklärungsvordrucken bei.

Was wird ohne Beleg anerkannt?
Ohne Belege können einige Ausgaben pro Kalenderjahr anerkannt werden. Sie haben darauf aber keinen Rechtsanspruch. So können Arbeitsmittel bis zu 150 Euro, Kontoführungsgebühren bis zu 16 Euro, Reinigungskosten und die Anschaffung berufstypischer Kleidung bis 153 Euro, Fachliteratur bis 102 Euro, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 230 Tage bei einer fünf-Tage-Woche, Gewerkschaftsbeiträge und Versicherungsbeiträge bis 5.112 Euro pro Jahr ohne Beleg anerkannt werden.

Belege: Was geht gar nicht?
Belegsammlungen im Karton oder Beutel werden vom Finanzamt zurückgewiesen. Bei Gewinnermittlungseinkünften gilt diese Art der Ermittlung des Gewinns als nicht ordnungsgemäß (BFH, Urteil vom 12. 10. 1994, BFH/NV 1995 S. 587). Die   Einnahmen und Ausgaben müssen getrennt sein.