Doppelte Haushaltsführung: Entfernungspauschale für Familienheimfahrten
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die damit zusammenhängenden Mehraufwendungen grundsätzlich steuermindernd abgezogen werden. Dies gilt auch für eine wöchentliche Familienheimfahrten. Aktuell gibt es hier eine positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes.