Praxistipp: Akzeptieren Sie deshalb nicht den Hinweis der Geschäftsführung, dass Sie die Kosten der doppelten Haushaltsführung ebenso gut auch im Rahmen Ihrer privaten Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen können. Bestehen Sie darauf, dass Ihr Unternehmen Ihre Kosten im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge erstattet. Denn nur dann handelt es sich um eine echte Kostenerstattung. Setzen Sie die Kosten dagegen selbst steuerlich ab, beschränkt sich die „Kostenerstattung“ auf die Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes.
Steuerfrei erstattungsfähige Kosten bei der doppelten Haushaltsführung
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Fahrtkosten
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Für die „erste“ und „letzte“ Fahrt entweder die tatsächlichen Kosten oder für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.
Für eine Familienheimfahrt wöchentlich mit dem eigenen Fahrzeug 0,30 Euro/Entfernungskilometer (Alternative: Kosten für ein 15-minütiges Telefongespräch)
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Verpflegungskosten
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In den ersten 3 Monaten ab Beginn der doppelten Haushaltsführung gestaffelte Pauschbeträge bis zu max. 24 Euro täglich
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Übernachtungskosten
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Nachgewiesene Kosten wie bei Dienstreisen; Miete und Kosten der notwendigen Einrichtung für eine angemessene Wohnung; Pauschalen nur bei Auslandsaufenthalten möglich
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