Das ELStAM Verfahren kommt – Die Lohnsteuerkarte geht

Bald gibt es sie nicht mehr, die Lohnsteuerkarte. Nur noch dieses Jahr dürfen wir sie in den Händen halten. Selbst die Farbreihenfolge der Lohnsteuerkarten war festgelegt. Die Lohnsteuerkarte war für die meisten Bürger so etwas wie der Beleg, dass man aktiv am Arbeitsleben teilnimmt. Der Nachfolger der Lohnsteuerkarte steht aber schon in den Startlöchern. Das System nennt sich "ELStAM". Das bedeutet: "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale". ELStAM wird aber nach aller Voraussicht erst 2012 endgültig eingeführt. Die für das Jahr 2010 gültigen Lohnsteuerkarten sind aber endgültig die letzten Pappkarten. Für das Jahr 2011 sollen sie noch mal genutzt werden.

ELStAM Verfahren – Was bringt es Neues?
Durch das neue Verfahren soll erreicht werden, dass die Kommunikation zwischen dem Finanzamt und dem Steuerzahler immer papierloser erfolgt. Schrittweise erfolgt dazu in Bonn der Aufbau einer Datenbank durch das Bundeszentralamt für Steuern. Ab 2012 müssen die Arbeitgeber die für die Berechnung der Lohnsteuer notwendigen Angaben aus dieser Datenbank abrufen.

ELStAM entbürokratisiert
Für eventuelle Änderungen an den Daten ist dann nur noch das jeweilige Finanzamt verantwortlich. Insgesamt soll dadurch erreicht werden, dass die Prozesse deutlich beschleunigt werden und die Bürokratie vereinfacht wird. Problematisch aus Datenschutzgründen ist allerdings die Anhäufung von riesigen Datenmengen, die auch anderweitig von diversen Ämtern und Organisationen genutzt werden könnten.

Auch ELENA ist neu
Seit dem 01.01.2010 läuft schon ein anderes System, ELENA. Die Arbeitgeber müssen monatlich für alle die am ELENA Verfahren teilnehmen, die Entgeltnachweise elektronisch als Datensätze an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) melden. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung finden Sie seit Januar den Satz "Nach § 97 (1) SGB IV wurden Daten im Rahmen des ELENA – Verfahrens an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt. Es besteht ein Anspruch auf Auskunft der Daten gegenüber der ZSS".