Zeitarbeit als Chance

Der Bedarf von Firmen nach ausgebildeten Fachkräften ist Ende 2010 wieder groß, und das möglichst schnell und flexibel. Damit ist der Markt für Zeitarbeit wieder kräftig im Kommen, mit vielen Möglichkeiten und Perspektiven für neue Berufswege.

Wenn die Entwicklung so weitergeht, werden bald wieder Beschäftigungswerte erreicht wie im Sommer 2008 (ca. 820.000 Zeitarbeiter). Gut für die Wirtschaft, die Zeitarbeitsfirmen und die Zeitarbeiter. Die Zeitarbeitsbranche hat sich seit den 90er Jahren zu einem eigenständigen und dauerhaften Beschäftigungssegment in der Wirtschaft entwickelt.

So wird aus Zeitarbeit ein langfristiger Arbeitsvertrag
Wenn der Zeitarbeiter nicht von vornherein auf eine Krankheits- oder Überlastungsvertretung gebrieft wurde, macht es Sinn für ihn, sich möglichst gut im Kundenbetrieb zu verkaufen, um eventuell übernommen zu werden, allerdings ist dafür die Zeit meist sehr begrenzt und kurz. Es reicht definitiv nicht, nur gute Arbeit abzuliefern. Der Wunsch nach Übernahme muss auch offensiv kommuniziert werden.

Richten Sie es so ein, das Sie in ihrer Tätigkeit vom Chef und den Kollegen wahrgenommen werden, versuchen Sie sich unentbehrlich zu machen, bauen Sie persönliche Kontakte auf, suchen Sie Unterstützer. Loten Sie ihre Chancen aus, suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den Verantwortlichen. Manchmal ergeben sich auch für die Zukunft unerwartete Chancen oder es tun sich Querverbindungen in andere Bereiche auf.

Zeitarbeit – Tür zur Übernahme ist einen Spalt breit auf!
Laut der Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Nürnberg ist die Chance für Zeitarbeiter als reguläre Vollzeitarbeitskraft übernommen zu werden, nicht sehr groß. Das IAB geht Branchen übergreifend von 7 Prozent aus, die den Sprung in die Festanstellung schaffen, im kaufmännischen Bereich liegt der Durchschnitt bei 25 Prozent, die übernommen werden.

Zeitarbeitsfirmen verlangen bei einem Wechsel vom Kundenbetrieb Abstandszahlungen für den Zeitarbeiter, das wird zwar mit jedem Monat, den er dort beschäftigt ist – weniger, stellt aber trotzdem eine hohe Hürde dar und verteuert die Angelegenheit. Auch die Anzahl der befristeten Verträge nimmt zu, die Firmen warten erst ab, ob der Aufschwung stabil und dauerhaft ist.

Zeitarbeitsplätze sind freie Arbeitsplätze!
Wenn ein Unternehmen dauerhaft Zeitarbeiter beschäftigt, muss es sich zuerst von ihnen trennen, bevor es eine Stammkraft aus betrieblichen Gründen entlässt, unter der Voraussetzung, dass der Zeitarbeiter auf einem für die Stammkraft geeigneten Arbeitsplatz eingesetzt ist. Auch dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis für den Zeitarbeiter als relativ dauerhaft erweist. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 12 Sa2468/08.

Als Begründung gaben die Richter an, die Kündigung der Stammkraft sei sozial nicht gerechtfertigt, die Kündigung sei nur dann möglich, wenn die Stammkraft nicht anderweitig eingesetzt werden kann, im konkreten Fall beschäftigte das Unternehmen aber Zeitarbeiter auf Dauerarbeitsplätzen.

Zeitarbeit – Der Arbeitsvertrag
Der Zeitarbeiter schließt seinen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma ab, mit den üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen (Kündigungsfristen, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.). Das „besondere“ an diesem Vertrag ist allerdings, das er „nie“ in dieser Firma arbeiten wird, sondern je nach Bedarf an andere Firmen ausgeliehen wird.

Üblich ist es auch, dass mit Zeitarbeitern ein befristeter Vertrag abgeschlossen wird, z. B. für ein konkretes Projekt, mit dem Projektende endet dann auch das Anstellungsverhältnis.

Zeitarbeit – Unterstellungsverhältnis
Durch die Konstellation Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und Kundenbetrieb entsteht ein Dreiecksverhältnis. Für das tägliche Geschäft (Aufgaben, Abläufe, Dienstzeiten, Urlaub u.a.) ist der Vorgesetzte im Kundenbetrieb maßgeblich, für die Dinge dagegen, die nur den Zeitarbeiter betreffen, die Zeitarbeitsfirma.

Zeitarbeit – Verdienst und mehr
Der Verdienst von Zeitarbeitern ist ein Thema für sich, laut einer Studie vom IAB liegt der Verdienst noch immer im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent unter dem der Stammbelegschaft. Für die gleiche Arbeit dürfen Zeitarbeiter nicht schlechter bezahlt werden als die Stammbelegschaft, laut Festlegung vom Gesetzgeber. Änderungen von dieser Gesetzeslage gibt es immer dann, wenn für die Zeitarbeiter ein gültiger Tarifvertrag besteht, laut Bundesverband Zeitarbeit besteht für etwa 75 Prozent der Zeitarbeitsverhältnisse eine tarifvertragliche Regelung. Es ist im Alltag allerdings schwierig, für die Zeitarbeiter gleiche Konditionen wie für die Stammbelegschaft (vom günstigen Kantinenessen über Benzingutscheine bis zur Erstattung von Beiträgen für das Fitnessstudio) einzufordern. Die Kundenfirmen werden ihre Gehaltsstruktur nicht offen legen, aber ein realistischer Durchschnittsverdienst pro Beruf, Erfahrung, Qualifikation und Region sollte machbar sein.

Gesamtpaket: Das können (und sollten) sie erwarten!

  • Einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach Tarifvertrag DGB/IGZ;

  • ein übertarifliches Festgehalt ausgerichtet nach Qualifikation und Erfahrung;

  • Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz und Krankheit;

  • aktive Betreuung seitens der Zeitarbeitsfirma während des Einsatzes;

  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

  • Bewerbertraining;

  • mindestens 26 Tage Urlaub (ansteigend je nach Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu 30 Tagen);

  • Zahlung einer Verpflegungspauschale, Fahrtgeld, Überstundenzuschläge und vermögenswirksamen Leistungen;

  • Zahlung einer einsatzbezogenen Zulage,

  • Zahlung von Quartalsprämien;

  • Zahlung von Mitarbeiter Werbungsprämien;

  • finanzielle Beteiligung der Zeitarbeitsfirma an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Zeitarbeit und Urlaub
Zeitarbeiter haben wie die Stammbelegschaft ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub, die Einzelheiten regelt das Bundesurlaubsgesetz. Zeitarbeiter erwerben allerdings den vollen Urlaubsanspruch erst, wenn sie 6 Monate ununterbrochen bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sind. Bei der Urlaubsplanung muss sich der Zeitarbeiter rechtzeitig mit dem Kundenbetrieb und der Zeitarbeitsfirma abstimmen.

Zeitarbeit – Zeiten der Nichtbeschäftigung
Wenn der Zeitarbeiter nicht vermittelt werden kann, z. B. in einen Folgeauftrag, trägt das Risiko das Zeitarbeitsunternehmen, es muss dem Zeitarbeiter den vertraglich vereinbarten Verdienst bezahlen. Wenn sich für den Zeitarbeiter allerdings über einen längeren Zeitraum (3-6 Monate) keine Einsatzmöglichkeit ergibt, kann und wird die Zeitarbeitsfirma dem Zeitarbeiter aus betrieblichen Gründen kündigen. Das Unternehmen muss aber belegen, dass es alle Möglichkeiten genutzt hat, den Zeitarbeiter in einen neuen Einsatz zu bringen.