Fehler in der Betriebskostenabrechnung können nach Fristablauf korrigiert werden

In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Fehler in der Betriebskostenabrechnung sogar noch nach Fristablauf korrigiert werden können. Und zwar wegen solcher Fehler in der Betriebskostenabrechnung, die dem Mieter offensichtlich bekannt sind. Dann nämlich ist es treuwidrig, wenn sich der Mieter auf den Fehler beruft. Deshalb muss er auch einen nach Korrektur erhöhten Nachzahlungsbetrag leisten.

Mietminderung bei falscher Wohnfläche in möblierten Wohnungen ist rechtens

Zum Thema Flächenabweichungen oder Mietminderung bei falscher Wohnfläche gibt es eine Vielzahl an Urteilen. Jetzt hat der BGH sich um falsche Angaben zur Wohnfläche in möblierten Wohnungen geäußert. Danach gilt ab sofort: Ist die Fläche der möblierten Wohnung erheblich kleiner als im Vertrag angegeben, hat Ihr Mieter ein Recht auf Mietminderung und -rückzahlung.

Schönheitsreparaturen: Fachhandwerkerklauseln nun auch im Gewerbemietvertrag unwirksam

Fachhandwerkerklauseln sind nun auch in Gewerbemietverträgen unwirksam, weil der Mieter in unangemessener Weise benachteiligt wird. Für die Wohnraummiete hat der BGH schon vor einiger Zeit entschieden, dass solche Renovierungsklauseln unwirksam sind, nach denen ein Mieter nicht selbst renovieren darf sondern Schönheitsreparaturen nur von Fachunternehmen ausgeführt werden dürfen (BGH, Urteil v. 09.06.10, Az. VIII ZR 294/09).

Schönheitsreparaturen: BGH erklärt strenge Farbwahlklauseln für unwirksam

Die bisherige Rechtsprechung zu Farbwahlklauseln bei Schönheitsreparaturen hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil konkretisiert. Seit 2011 sind mietvertragliche Renovierungsklauseln, die dem Mieter bezüglich der Farbwahl Vorgaben machen, nur wirksam, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt des Auszugs aus der Wohnung gelten und dem Mieter bei der Farbwahl noch einen gewissen Spielraum lassen.

Schadensersatz: Vermieter haften für Konstruktionsfehler

Wenn ein Mieter wegen eines Konstruktionsfehlers der Mieträume geschädigt wird, kann der Vermieter hierfür auch ohne Verschulden zur Zahlung von Schadensersatz herangezogen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) lässt eine solche Haftung jedoch nur für den Fall zu, dass der Konstruktionsfehler bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden war und die Haftung des Vermieters nicht ausgeschlossen wurde.

Bauabzugsteuer: Als Vermieter haften Sie für die Steuerlast Ihrer Handwerker

Viele Vermieter wissen gar nicht, dass sie häufig für die Steuerlast der von ihnen beauftragten Handwerker gerade stehen müssen. An Neujahr 2011 fällt diese Pflicht öfters an. Das liegt daran, dass viele Freistellungsaufträge der Bauunternehmer an Silvester auslaufen und sich die Firmen nicht immer rechtzeitig um einen neuen Freibrief beim Finanzamt bemühen.

Mieter oder Vermieter – wer haftet bei Hochwasser?

Das jährliche Hochwasser hat in der Vergangenheit viele Mietwohnungen ruiniert, weitere Schäden sind aktuell zu befürchten. Wer kommt für den Schaden auf? Gebäudeschäden durch eingedrungenes Hochwasser müssen vom Eigentümer beseitigt werden. Auch für das Abpumpen des Wassers aus Kellern und Wohnungen und das Trockenlegen der Räume ist der vermietende Eigentümer verantwortlich.

Mietrecht: Modernisierungszuschlag auch bei gleichbleibenden Heizkosten

Wenn die Kosten für Modernisierungen in der Mietwohnung umgelegt werden, entsteht oft Streit über den Sinn der Maßnahme. Tatsächlich ist es so, dass durch Modernisierungen Primärenergie eingespart und die Umwelt geschützt werden sollen und nicht zwangsläufig das Portemonnaie des Mieters entlastet werden muss, wie ein wichtiges Urteil des Landgerichts Berlin zum Modernisierungszuschlag zeigt.

Gewerbemiete: Kosten der Terrorversicherung können umgelegt werden

Erstmalig hat sich der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil mit einer Terrorversicherung und der Kostenumlage auf den Gewerbemieter beschäftigt. Die Terrorversicherung ist eine Folge der Anschläge auf das World Trade Center. Danach werden von den Gebäudeversicherungen die Schäden durch Terroranschläge nicht mehr ohne eine zusätzliche Prämie in der Feuerversicherung mitversichert.

Wohnungseigentum: Rückwirkende Änderung der Kostenverteilung ist ungültig

Wenn Sie bei Ihrem Wohnungseigentum den Kostenverteilungsschlüssel für die Betriebs- und Verwaltungskosten ändern wollen, reicht es nicht aus, nur eine Jahresabrechnung oder einen Wirtschaftsplan auf Grundlage des neuen Verteilungsschlüssels zu beschließen. Ein Kostenverteilungsschlüssel kann zudem nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohnehin nicht rückwirkend abgeändert werden, wie der Bundesgerichtshof Anfang Juli 2010 entschieden hat.