Fehler in der Betriebskostenabrechnung können nach Fristablauf korrigiert werden
In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Fehler in der Betriebskostenabrechnung sogar noch nach Fristablauf korrigiert werden können. Und zwar wegen solcher Fehler in der Betriebskostenabrechnung, die dem Mieter offensichtlich bekannt sind. Dann nämlich ist es treuwidrig, wenn sich der Mieter auf den Fehler beruft. Deshalb muss er auch einen nach Korrektur erhöhten Nachzahlungsbetrag leisten.