Eigenbedarfskündigung: So bieten Sie Ihrem Mieter rechtssicher eine Ersatzwohnung an

Im Falle einer Eigenbedarfskündigung, müssen Sie ihrem Mieter gegebenenfalls eine Ersatzwohnung anbieten. Lesen Sie hier, wie Ihr Angebot für eine Ersatzwohnung nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Karlsruher Bundesgerichts aussehen muss (BGH, Urteil v. 13.10.10, Az. VIII ZR 78/10).

Wird innerhalb der Kündigungsfrist eine vergleichbare Wohnung im selben Gebäude frei, müssen Sie sie Ihrem gekündigten Mieter diese Ersatzwohnung anbieten. Versäumen Sie dies, ist Ihre Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich und damit hinfällig.

Eigenbedarfskündigung: Ihr Mieter muss sich nicht vorab entscheiden
In dem aktuellen Fall hielt der Mieter die Eigenbedarfskündigung des Vermieters für unwirksam, weil ihm eine im gleichen Haus frei werdende Wohnung nicht als Alternative angeboten worden war. Der Vermieter konterte, der Mieter habe gar nicht definitiv erklärt, dass er diese Wohnung anmieten wolle. Ein Angebot   für eine Ersatzwohnung mache jedoch nur Sinn, wenn der Mieter an einer Anmietung überhaupt interessiert ist.

Die Richter des BGH gaben dem Mieter Recht. Argument: Es ist nicht Sache des Mieters, als Erstes zu erklären, dass er die Alternativwohnung anmieten will. Vielmehr muss zuerst der Vermieter ein aussagekräftiges Angebot unterbreiten. Ohne Detailinformationen über die konkreten Bedingungen der Anmietung braucht Ihr Mieter sich also nicht zu entscheiden, ob er Ihre frei werdende Alternativwohnung anmieten will.

Eigenbedarfskündigung: Formulieren Sie ein korrektes Angebot
In der aktuellen Entscheidung verdeutlichen die Richter auch, wann eine Alternativwohnung nach Kündigung wegen Eigenbedarf ordnungsgemäß angeboten ist. Dem Urteil zufolge müssen   Sie den Mieter über die Größe und Ausstattung der Wohnung, die Miethöhe sowie gegebenenfalls weitere wesentliche Bedingungen der Anmietung informieren. Am besten, Sie unterbreiten Ihr Angebot schriftlich.

Musterformulierung nach Eigenbedarfskündigung für das Angebot einer Ersatzwohnung:
"Die Wohnung im Haus Waldstraße 17, 2. OG links, ist zum 31.12.2010 gekündigt. Es handelt sich um eine 60 qm große 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon. Die Wohnung verfügt, wie Ihre jetzige Wohnung, über eine Zentralheizung und über ein Badezimmer mit WC und Dusche. Die Miete beträgt 480 €. Hinzu kommt eine Nebenkostenvorauszahlung von 130 € pro Monat. Diese Wohnung kann ich Ihnen als Alternative zu Ihrer derzeit gemieteten Wohnung anbieten. Bitte teilen Sie mir bis zum 10.12. mit, ob Sie 2. mit, ob Sie an der Wohnung interessiert sind."