Die Gartenpflege ist ein heikles Thema, bei dem Vermieter und Mieter häufig gegensätzliche Vorstellungen haben. Deshalb empfiehlt es sich, hierzu sehr konkrete Vereinbarungen im Mietvertrag zu treffen. Hier erfahren Sie mehr über mögliche Mietvertragsklauseln zur Gartenpflege.
Mietvertragsklausel verpflichtet den Mieter zur Gartenpflege
Damit Sie Ihren Mieter zu konkreten Aufgaben verpflichten können, muss eine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten sein. Beispielsweise: „Der Mieter verpflichtet sich, den Rasen jährlich zu vertikutieren und 2 Mal pro Jahr zu düngen. Vertikutierer und Düngematerial stellt der Vermieter zur Verfügung.“
Wird im Mietvertrag, der Mieter nur ganz allgemein zur Gartenpflege verpflichtet, können Sie nur einfache Pflegearbeiten von ihm verlangen wie das Rasenmähen oder Laubharken. Vertikutieren und Düngen muss er im Rahmen allgemeiner Gartenpflege nicht. Außerdem geben die Gerichte dem Mieter einen weiten Spielraum hinsichtlich der Gartengestaltung. Selbst eine Wiese mit Wildkräutern gilt den Juristen noch als ordnungsgemäß gepflegter Garten und wird nicht als Vernachlässigung angesehen. Dies wurde etwa vom Landgericht Köln entschieden (LG Köln, Urteil v. 21.10.10, Az. 1 S 119/09).
Allgemeine Vereinbarung zur Gartenpflege
Ist die Gartenpflege Sache Ihres Mieters und hält er sich im Rahmen der von den Gerichten zulässigen „naturnahen“ Gestaltung, dürfen Sie gegen den Willen Ihres Mieters keinen Gärtner bestellen. Selbst wenn Ihr Mieter akzeptiert, dass Sie einen Gärtner beauftragen, braucht er, da er seine Gartenpflegepflicht nicht verletzt hat, die entstehenden Kosten nicht zu tragen.
Überblick Vereinbarungen zur Gartenpflege
Diese Arbeiten können Sie als allgemeine Pflegearbeiten von Ihrem Mieter verlangen |
Diese Arbeiten braucht Ihr Mieter nur bei besonderer Vereinbarung zu erledigen |
Rasen mähen |
Rasen oder Pflanzen düngen |
Laub harken |
Bäume und Büsche beschneiden |
Beete umgraben |
Hecke stutzen |
Unkraut beseitigen |
Pflanzen erneuern |
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Stauden teilen |
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Rasen vertikutieren |