Erfreuliche Urteile des BGH zur Mieterhöhung

Beim Thema Mieterhöhung hat der Bundesgerichtshof (BGH) erfreuliche Urteile für Sie als Vermieter gesprochen. In einer Entscheidung legten die Richter fest, dass Vermieter eine Mieterhöhung auch mit einem Sachverständigengutachten begründen können, das sich nicht auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht. Die Mieterhöhung durch Typengutachten ist somit noch einfacher.

Beruflicher Eigenbedarf rechtfertigt eine Kündigung

Eigenbedarf ist einer der häufigsten Gründe für die Kündigung der Mietwohnung in Deutschland. Laut Rechtsprechung ist die Eigenbedarfskündigung eines Mieters nur dann möglich, wenn Sie als Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Wohnung haben und nachvollziehbare Gründe angeben können. Nach einem Urteil sind nun auch berufliche Gründe für eine Kündigung ausreichend.

Betriebskosten: Neuer Betriebskostenspiegel zeigt deutliche Kostensteigerung

Der Deutsche Mieterbund hat die Betriebskosten für 2008 ausgewertet und daraufhin seinen aktuellen Betriebskostenspiegel veröffentlicht. Der Betriebskostenspiegel ist eine Statistik über die Betriebskosten bei vermieteten Wohnungen in Deutschland. Dabei haben die Zahlen für Mieter und Vermieter einen rein informatorischen Charakter, sind aber rechtlich ohne Bedeutung.

Betriebskosten: Kaution sichert auch Nachforderungen

Nach Beendigung eines Mietverhältnisses streiten Mieter und Vermieter häufig über noch offene Mietforderungen und die Rückzahlung der Kaution. Viele Mieter sind der Ansicht, dass die Rückzahlung der Kaution an ihn schon deshalb fällig sei, weil der Vermieter sein Zurückbehaltungsrecht wegen Nachforderungen aus einer abschließenden Betriebskostenabrechnung nicht geltend machen könne.

Vorsicht beim Trick mit der Untervermietung

Bei Zeitmietverträgen mit fester Laufzeit hat der Mieter kaum noch Möglichkeiten, vorzeitig auszusteigen. Aus diesem Grund greifen Mieter immer wieder zu dem Trick mit der Untervermietung. Dieser besteht darin, dass der Mieter eine fingierte Untervermietung anzeigt, wobei er darauf spekuliert, dass Sie als Vermieter damit nicht einverstanden sind.

Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen: So vermeiden Sie Streit über die Höhe!

Eine Instandhaltungsrücklage sollte jede Wohnungseigentümergemeinschaft bilden, um Kosten für notwendige Investitionen am gemeinschaftlichen Eigentum abzudecken. Das Dilemma: Ist sie zu hoch, binden die Eigentümer ihr Kapital zu schlechten Konditionen. Und ist die Rücklage zu niedrig angesetzt, muss bei größeren Reparaturen eine Sonderumlage gebildet werden – die manche Eigentümer wirtschaftlich überfordern kann.

Schlüsselverlust kann für Mieter teuer werden

Ein Schlüsselverlust seitens des Mieters ist immer unerfreulich. Auch bei Mietende treten regelmäßig Probleme bei der Schlüsselrückgabe auf. Oft ist der Mieter nicht in der Lage, bei der Wohnungsrückgabe alle Schlüssel zurückzugeben. Natürlich kann, im Laufe eines jahrelangen Mietverhältnisses schon mal ein Schlüssel verloren gehen. Nur ist es mit einer Nachfertigung meistens nicht getan. Als Vermieter haben Sie dann Anspruch auf Schadensersatz.

Hausmeisterkosten müssen aufgeschlüsselt werden

Die Hausmeisterkosten mit denen Ihre Mieter belastet werden, müssen Sie als Vermieter in der Betriebskostenabrechnung genau aufschlüsseln. Laut Gesetzgeber ist dies deshalb erforderlich, weil nur die Kosten für normale Hausmeistertätigkeiten umlagefähig sind. Die Kosten für Reparaturarbeiten und für Verwaltungstätigkeiten des Hausmeisters muss ein Mieter nämlich nicht zahlen.