Mieter muss Schönheitsreparaturen selbst durchführen dürfen
Muss Ihr Mieter Schönheitsreparaturen durchführen, dann hat er das Recht, dies wörtlich zu nehmen: Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er renovieren muss, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht.