Teppichboden: So meistern Sie 3 typischen Situationen in der Praxis

Zwischen Mieter und Vermieter kommt es immer wieder zu Streitigkeiten um den Teppichboden. Sei es, dass der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses einen neuen Teppichboden verlangt oder der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses dessen Reinigung oder Austausch haben möchte. Wer hier was leisten muss, hängt davon ab, wer den Teppich eingebracht und ob der Mieter diesen vertragsgemäß genutzt hat.

Mehrheit reicht nicht: Treppenhaus-Verschönerung erfordert Einstimmigkeit

Mehrheit reicht nicht: Treppenhaus-Verschönerung erfordert Einstimmigkeit

Ein hässlich gestrichener Handlauf, eine Türfarbe, die nicht mehr gefällt – möchte eine Eigentümergemeinschaft das Aussehen des Treppenhauses optisch verändern, dann genügt ein Mehrheitsbeschluss nicht. Vielmehr müssen alle WEG-Mitglieder mit den Maßnahmen einverstanden sein, stellte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg klar (Urteil v. 12.04.2018, Az. 771 C 91/17).

Fallende Kastanien: WEG-Eigentümer können keinen Carport fordern

Fallende Kastanien: WEG-Eigentümer können keinen Carport fordern

Der Herbst ist vielerorts bislang wunderschön gewesen, allerdings fallen in dieser Jahreszeit auch die Kastanien von den Bäumen – und das nicht zur Freude aller. Fällt nämlich eine Kastanie auf Ihr Auto, kann das hässliche Dellen hervorrufen. Wenn Sie aber jetzt meinen, Sie könnten Ihr Fahrzeug vor einem solchen Kastanien-Fall bewahren, indem Sie auf Ihrem Stellplatz einen Carport errichten, liegen Sie leider falsch.

Jahresabrechnung angefochten – solange hat der Verwalter mit der Korrektur Zeit

Jahresabrechnung angefochten – solange hat der Verwalter mit der Korrektur Zeit

In Ihrer Eigentümergemeinschaft hat mit Sicherheit auch schon ein Eigentümer hat die Jahresabrechnung angefochten. Ist eine solche Klage erfolgreich, muss Ihr Verwalter die monierten Fehler korrigieren, gegebenenfalls muss er die gesamte Abrechnung ändern. Das Landgericht Dortmund hatte in einem aktuellen Fall drüber entschieden, wie langen sich ein Verwalter damit Zeit lassen kann (Urteil v. 06.07.18, Az. 1 T 51/18).

Wann Vermieter im 2-Familienhaus dem Mieter erleichtert kündigen dürfen

Wann Vermieter im 2-Familienhaus dem Mieter erleichtert kündigen dürfen

Bewohnen Sie als Vermieter ein Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen, dürfen Sie dem Mieter der 2. Wohnung „erleichtert“ kündigen. Ein besonderes Kündigungsinteresse brauchen Sie nicht darzulegen (§ 573a Abs. 1 BGB). Jeder denkt hier sofort an das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Doch auch bei größeren Gebäuden können Sie diese Regelung zu Ihren Gunsten nutzen.

Bedarf die Montage von Außenjalousien in der WEG eines Beschlusses?

Bedarf die Montage von Außenjalousien in der WEG eines Beschlusses?

Denken Sie auch nach diesem extrem heißen Sommer darüber nach, wie Sie Ihre Wohnung künftig gegen Hitze schützen können? Wenn Ihre Wohnung noch nicht über Rollläden oder Außenjalousien verfügt, ist das sicher eine gute Maßnahme. In einem aktuellen Urteil hat der BGH nun klargestellt, welche Mehrheit Sie für eine Beschlussfassung über die Anbringung von Außenjalousien benötigen (Urteil v. 20.07.18, Az. V ZR 56/17).

Sanierungsbeschluss in der WEG muss geplante Maßnahmen konkret erkennen lassen!

Sanierungsbeschluss in der WEG muss geplante Maßnahmen konkret erkennen lassen!

Ist Ihnen das auch schon passiert? Sie haben die Beschluss-Sammlung eingesehen oder sich das Protokoll der Eigentümerversammlung eingesehen, finden dort einen Beschluss über Sanierungsarbeiten, können aber beim besten Willen nicht nachvollziehen, was genau beschlossen wurde. Das kommt zwar in der Praxis häufig vor, ist aber, wie das Landgericht Frankfurt/Main jüngst entschieden hat, unzulässig (Urteil v. 07.06.18, Az. 2-13 S 88/17).

Wann Vermieter wegen „wirtschaftlicher Nachteile“ kündigen dürfen

Wann Vermieter wegen "wirtschaftlicher Nachteile" kündigen dürfen

Vermieter dürfen nicht nur wegen Eigenbedarf ordentlich kündigen. Diese Kündigung ist zwar die häufigste und von Mieter am meisten gefürchtete ordentliche Kündigung. Doch daneben darf ein Vermieter einen Wohnungsmietvertrag auch kündigen, wenn er durch diesen Vertrag an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleidet (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Schadensersatz: Vermieter müssen keine Frist mehr zur Beseitigung der Schäden setzen!

Schadensersatz: Vermieter müssen keine Frist mehr zur Beseitigung der Schäden setzen!

Wenn Ihr Mieter Schäden in Ihren Mieträumen verursacht hat, brauchen Sie ihm für die Beseitigung keine Frist mehr setzen. Auch wenn das Mietverhältnis beendet ist, können Sie sofort Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Rechtsprechung für Mietverhältnisse über Wohnräume bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) nun auch für Mietverhältnisse über Gewerberäume.

Bundesverfassungsgericht: Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung!

Bundesverfassungsgericht: Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung!

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem lang ersehnten Urteil entscheiden, dass der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ-Gebühr“) in seiner aktuellen Form verfassungsgemäß ist (Urteil v. 18.07.18, Az. 1BvR 981/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 745/17). Zugleich hat es klargestellt: Rechtswidrig ist allerdings die Erhebung eines Beitrags für Zweitwohnsitze. Denn damit werde ein und dieselbe Person oder Familie unrechtmäßig zweifach belastet, so die Richter, und das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz).

Untervermietung: Belege für Notwendigkeit dürfen Vermieter nicht verlangen

Untervermietung: Belege für Notwendigkeit dürfen Vermieter nicht verlangen

Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, darf der Vermieter ihm die Zustimmung hierfür nicht verweigern. Die Frage ist nur: Muss der Mieter dieses „berechtigte Interesse“ auch beweisen? Das Landgericht Berlin sagt dazu klipp und klar: Nein, einen Beweis darf der Vermieter vom Mieter nicht verlangen, sonst macht er sich schadenersatzpflichtig (Urteil v. 11.04.2018, Az. 66 S 275/17).

Keine 3 Angebote eingeholt: WEG-Verwalter trägt die Prozesskosten!

Keine 3 Angebote eingeholt: WEG-Verwalter trägt die Prozesskosten!

Ist ein Beschluss Ihrer Eigentümergemeinschaft fehlerhaft, können Sie mit der Anfechtungsklage gegen ihn vorgehen. Gewinnen Sie den Prozess, trägt die Gemeinschaft als Verliererin die Kosten des Rechtstreits. Hat Ihr Verwalter die Anfechtbarkeit eines Beschlusses schuldhaft verursacht, muss er der Gemeinschaft die Prozesskosten erstatten. Das hat das Landgericht Berlin in einem Fall entschieden, in dem ein Verwalter bei der Vorbereitung einer Entscheidung über Sanierungsarbeiten nur ein einziges Angebot eingeholt hatte (Urteil v. 02.02.18, Az. 85 S 98/16 WEG).

Ihr gutes Recht als Wohnungseigentümer: Wiederholte Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

Ihr gutes Recht als Wohnungseigentümer: Wiederholte Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

Kennen Sie das auch? Ihr Verwalter war schon nicht besonders freundlich, als Sie ihn zum ersten Mal um Einsicht in die Unterlagen Ihrer Jahresabrechnung gebeten haben. Als Sie ihn ein weiteres Mal darum gebeten haben, wurde er regelrecht ungehalten. Und vielleicht hat er Ihnen die Einsichtnahme auch mit dem Argument, Sie hätten die Unterlagen bereits eingesehen, verweigert.

Doch das ist nicht rechtens. WEG-Verwalter sind verpflichtet, Wohnungseigentümer ihr Verlangen hin – durchaus auch mehrfach – Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu erteilen. Kommt der Verwalter dieser Pflicht nicht nach, macht das einen später auf Ihrer Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechtbar (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 12.01.17, Az. 2-13 S 48/16).

Eigentümerversammlung: Beschränkung des Rederechts muss so schonend sein!

Eigentümerversammlung: Beschränkung des Rederechts muss so schonend sein!

Haben Sie das schon mal auf Ihrer Eigentümerversammlung erlebt: Ein Eigentümer möchte noch einen Redebeitrag leisten, oder eine Frage stellen, erhält aber nicht die Gelegenheit dazu. Das kann problematisch sein, denn eine Beschränkung des Rederechts der Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung ist zwar grundsätzlich zulässig, muss aber unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips so schonend wie möglich erfolgen. (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 07.06.18, Az. 2-13 S 88/17)

Jahresabrechnung: Änderung der Flächenangaben nur mit gesondertem Beschluss!

Jahresabrechnung: Änderung der Flächenangaben nur mit gesondertem Beschluss!

Nicht wenige Wohnungseigentümer stellen nach genauer Durchsicht der Jahresabrechnung Abweichungen zu der Abrechnung des Vorjahres fest. Meist ist ein anderer Verteilerschlüssel gewählt worden oder es wurden bei der Abrechnung nach Wohnfläche andere Flächenangaben zugrunde gelegt. Das geht aber nicht – eine solche Änderung in der Jahresabrechnung ist nur mit einer vorangegangenen ausdrücklichen Beschlussfassung möglich (LG Frankfurt, Urteil v. 17.05.18, Az. 2-13 S 91/16).

Versammlungsprotokoll: Eigentümer darf Korrektur nur bei besserer Rechtsposition verlangen

Versammlungsprotokoll: Eigentümer darf Korrektur nur bei besserer Rechtsposition verlangen

Stoßen Sie auch beim Lesen des Versammlungsprotokolls Ihrer Eigentümerversammlung immer wieder auf Fehler? Das ist leider keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass sich in ein solches Protokoll Fehler einschleichen und Beschlüsse und Besprechungsinhalte gar nicht, falsch oder nur unvollständig wieder gegeben werden. Dann können Sie als Wohnungseigentümer eine Änderung des Protokolls verlangen. Allerdings nur, wenn sich Ihre Rechtsposition durch die begehrte Änderung verbessert (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 11.10.17, Az. 2-13 S 107/17).

Beschluss über Gartenbepflanzung – hier müssen die Eigentümer konkret werden!

Beschluss über Gartenbepflanzung - hier müssen die Eigentümer konkret werden!

Gehört zu Ihrer Wohnungseigentumsanlage ein Garten, möchten Sie auch wenn Sie kein großer Gärtner sind, dass er schön aussieht. Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie die Gestaltung des Gartens einem Gärtner überlassen. Schließlich kennt der sich ja am besten aus. Achten Sie dann aber unbedingt darauf, dass Sie die konkrete Bepflanzung benennen. Anderenfalls ist Ihr Beschluss anfechtbar (Amtsgericht München, Urteil v. 06.09.17, Az. 48 C 7764/17).

Extra-Vergütung für WEG-Verwalter wegen Hausgeldklagen – das geht!

Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht wie geschuldet, wird eine Klage notwendig. Auch wenn die Eigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung betraut, bleibt doch immer noch Einiges an Arbeit an dem Hausverwalter hängen. Beschließen die Eigentümer der Gemeinschaft, diese Arbeiten zusätzlich pauschal mit 200 € zu vergüten, ist das nicht zu beanstanden (AG Bonn, Urteil v. 24.01.2018, Az. 27 C 136/17).