Brückentage 2013: So haben auch minderjährige Azubis frei
Auszubildende unter 18 Jahren dürfen in der Regel nur 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist daher schwierig, für einen Brückentag vorzuarbeiten, allerdings nicht unmöglich. Wichtig ist, dass die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes exakt eingehalten werden.