So schwierig dürfen Aufgaben für Azubis des 1. Lehrjahres sein

Als Ausbilder müssen Sie Auszubildenden Tätigkeiten geben, bei denen sie etwas lernen, die ihrem Beruf entsprechen und die sie nicht überfordern. Gerade bei Azubis des ersten Lehrjahres ist das ein hoher Anspruch.

Aufgaben für Auszubildende sind vor allem dann angemessen, wenn sie berufstypisch und nicht ausbildungsfremd sind. Als Ausbilder haben Sie hierfür mit dem Ausbildungsrahmenplan für den entsprechenden Ausbildungsberuf eine gute Vorgabe. Wenn Sie die Tätigkeiten danach ausrichten, sind Sie auf der sicheren Seite. Gerade Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres sollten das Berufsspezifische an den Aufgaben, die sie zu erledigen haben, erkennen. Das sorgt für Orientierung und für Identifikation.

Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Sie Auszubildende, die erst einige Monate bei Ihnen tätig sind, überfordern. Stellen Sie sicher, dass dies nicht der Fall ist. Berücksichtigen Sie die Vorkenntnisse der Auszubildenden, die sie möglicherweise in ihrer Schullaufbahn und in den ersten Ausbildungsstationen erworben haben.

Fachliche, betriebliche und psychische Überforderung vermeiden

Achten Sie gleich dreifach darauf, dass Sie den einzelnen Auszubildenden angemessen beschäftigen und möglichst wenig Überforderungen aussetzen:

  1. Fachlich: Überlegen Sie, bevor Sie eine Aufgabe vergeben, ob die fachlichen Voraussetzungen vorliegen. Kann der Azubi die Aufgabe auf der Basis seiner bisher erworbenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnisse bewältigen? Bedenken Sie dabei jeden Zwischenschritt.
  2. Betrieblich: Muss der Azubi die betriebliche Infrastruktur gut kennen, um die Aufgabe zu bewältigen? Hatte er bereits die Möglichkeit, entsprechende Kontakte im Unternehmen zu knüpfen? Wenn nicht, dann sollten Sie den Auszubildenden, bevor Sie eine entsprechende, komplexere Aufgabe vergeben, die Kenntnisse der betrieblichen Strukturen voraussetzt, bei möglichen Kooperationspartnern bekannt machen.
  3. Psychisch: Ihr Auszubildender ist in vielen Dingen noch nicht allzu geübt. Gerade Azubis des 1. Ausbildungsjahres sind unsicher im Umgang mit Vorgesetzten oder mit Kunden. Achten Sie darauf, dass daraus keine allzu große psychische Belastung für ihren Azubi erwächst.

Beachten Sie grundsätzlich: Scheren sie nicht alle Auszubildenden über einen Kamm. Der Entwicklungsstand kann äußerst unterschiedlich sein. Achten Sie zudem darauf, ob der konkrete Auszubildende bereits 18 Jahre oder älter ist. Wenn nicht, dann müssen Sie neben den oben geschilderten Erwägungen auch das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten.