Brückentage 2013: So haben auch minderjährige Azubis frei

Auszubildende unter 18 Jahren dürfen in der Regel nur 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist daher schwierig, für einen Brückentag vorzuarbeiten, allerdings nicht unmöglich. Wichtig ist, dass die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes exakt eingehalten werden.

Traditionsgemäß fallen die Feiertage Christi Himmelfahrt und Fronleichnam (nicht in allen Bundesländern) auf einen Donnerstag. Im Jahr 2013 kommt der Tag der Deutschen Einheit noch dazu. Ebenfalls ein Donnerstag ist der Reformationstag am 31. Oktober 2013 in den neuen Bundesländern.

In solchen Wochen ist es besonders angenehm, wenn Arbeitnehmer und Auszubildende den anschließenden Freitag (Brückentag) auch noch frei nehmen können. 4 Tage am Stück – das lohnt sich!

In vielen Betrieben wird daher in den Wochen zuvor fleißig vorgearbeitet, um den Brückentag, ohne Urlaub zu nehmen, frei zu haben. Bei Auszubildenden ist das nicht ganz so einfach, denn sie haben noch andere Verpflichtungen – vor allem müssen sie in die Berufsschule.

Noch etwas komplizierter wird es, wenn die Auszubildenden noch minderjährig sind. Dann gilt für sie nämlich das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches in aller Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vorschreibt (§ 8).

Sonderregelung macht einiges möglich

Allerdings gibt es im Falle von Brückentagen auch für Minderjährige eine Sonderregelung: Wird nämlich in Verbindung mit Feiertagen an einem Werktag nicht gearbeitet (wie beispielsweise am Freitag nach Christi Himmelfahrt), dann dürfen auch sie in geringem Umfang vorarbeiten, um die entsprechende Arbeitszeit herauszuholen.

Allerdings darf die tägliche Arbeitszeit dabei 8,5 Stunden nicht überschreiten. Zudem muss der Ausgleich innerhalb von 5 zusammenhängenden Wochen rund um den Ausfalltag erfolgen.

Konkret bedeutet das: Arbeitet der jugendliche Auszubildende in der Regel 7,5 Stunden pro Tag im Unternehmen, dann kann die Arbeitszeit vorübergehend auf 8,5 Stunden erhöht werden. Damit lässt sich pro Tag 1 Stunde herausholen.

Beträgt die Arbeitszeit an Freitagen ebenfalls 7,5 Stunden, dann ist es also innerhalb von 8 betrieblichen Ausbildungstagen möglich, einen Tag herauszuholen. Damit wird auch ein Jugendlicher in der Lage sein, einen Brückentag frei zu haben, ohne sein Urlaubskonto zu beanspruchen.