Übernehmen Sie Ihre Azubis nicht versehentlich!

Viele Azubis, die in diesen Tagen und Wochen ihre Abschlussprüfung absolvieren, sind fest für eine Übernahme vorgesehen, häufig sogar unbefristet. Allerdings gilt das nicht für alle – aus verschiedenen Gründen. Achten Sie daher darauf, diese Azubis nicht versehentlich zu übernehmen.

Es ist ein Versehen, das Jahr für Jahr immer wieder vorkommt: Ein Ausbildungsbetrieb übernimmt einen Azubi versehentlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eigentlich wollte man sich nach der Ausbildung trennen, was ja auch ohne weiteres möglich ist – es sei denn, der Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Wenn sich der Auszubildende als ungeeignet erwiesen hat oder Sie keine Stelle frei haben und auch aus anderen, rechtlichen Gründen keine Übernahme vorgeschrieben ist, dann stehen die Zeichen auf Trennung. Es sei denn, der Auszubildende trickst Sie aus.

Manche Dinge, die in Ausbildungsbetrieben geschehen, landen später bei mir auf dem Schreibtisch. Kürzlich meldete sich ein Ausbildungsbetrieb, der sich nicht sicher war, ob er seinen Azubi versehentlich übernommen hatte. Der Auszubildende war nach der Prüfung, die er gerade bestanden hatte, in den Betrieb gekommen, hatte von seiner erfolgreichen Prüfung erzählt (zumindest einzelnen Personen) und hat die Arbeit aufgenommen. Wenig später triumphierte er, dass er nunmehr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde.

Voraussetzungen für eine versehentliche Übernahme

In dem beschriebenen Fall war es allerdings so, dass er den Chef und Ausbilder ganz gezielt nicht informierte. Dieser erfuhr erst später von der erfolgreichen Prüfung und schickte den Auszubildenden anschließend nachhause. Damit hat er gerade noch die Kurve bekommen. In diesem Fall wurde eine versehentliche Übernahme erfolgreich verhindert.

Das ist der rechtliche Hintergrund

Nach der bestandenen Abschlussprüfungen ist die Ausbildung definitiv beendet. In der Regel steht im Ausbildungsvertrag zwar ein anderes, späteres Datum als Ausbildungsende – dieses ist aber nicht mehr relevant. Erscheint nun ein ehemaliger Auszubildende nach der bestandenen Prüfung im Betrieb, ist er also ohne Vertrag. Weiß der Ausbildungsbetrieb, dass die Prüfung erfolgreich beendet wurde, erlebt ihn am Arbeitsplatz und duldet dies, dann kommt durch diese Akzeptanz ein neuer Arbeitsvertrag zu Stande. Dieser ist dann kein Ausbildungsvertrag mehr (höhere Vergütung!) Und er ist zudem unbefristet.

Das bedeutet für Sie als Ausbilder

In dem Moment, in dem Sie von der bestandenen Abschlussprüfung Ihres Auszubildenden erfahren, dürfen Sie ihn nicht mehr beschäftigen. Falls Sie nämlich beabsichtigen, ihn nicht zu übernehmen oder nur befristet, dann würden Sie mit einer Beschäftigung tolerieren, dass ein neuer Arbeitsvertrag, der unbefristet wirkt, zustande gekommen ist.

Schicken Sie Ihren ehemaligen Azubi also unmittelbar nachhause, wenn er von der erfolgreichen Abschlussprüfung zurück ist und die Arbeit wieder aufnehmen will. Für den Fall, dass Sie ihn befristet beschäftigen wollen, darf er die Beschäftigung erst aufnehmen, wenn Sie mit ihm einen schriftlichen Arbeitsvertrag über ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen haben.