JAV-Mitglieder: So kommen Sie Ihrer Freistellungsverpflichtung nach

Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben zusätzliche Aufgaben. Für diese müssen sie durch den Ausbildungsbetrieb freigestellt werden. Nehmen Sie als Ausbilder diese Verpflichtung ernst, beachten Sie aber auch, dass es Grenzen gibt.

Die Freistellungsverpflichtung greift grundsätzlich in 2 Fällen:

  • Der Azubi geht einer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe nach. Er nimmt beispielsweise an einer Betriebsratssitzung teilen, bei der es auch um Auszubildende geht. Oder er besichtigt bestimmte Ausbildungsplätze im Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Grundregeln der Arbeitssicherheit.
  • Der Auszubildende qualifiziert sich weiter in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Eine Grundqualifikation hierfür muss er nämlich nicht vor seiner Wahl in die Jugend- und Auszubildendenvertretung haben. Er kann sich die später aneignen und muss durch den Ausbildungsbetrieb für die Zeit der dafür erforderlichen Schulungsmaßnahmen freigestellt werden.

Der Auszubildende hat allerdings die Pflicht, dem Ausbildungsbetrieb frühzeitig mitzuteilen, dass er eine solche Aufgabe zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt wahrnehmen wird. Sie als Ausbilder haben nämlich ein Recht darauf, von solchen Terminen rechtzeitig zu erfahren. Beachten Sie allerdings: Sie müssen dem Termin nicht zustimmen. Sie werden lediglich informiert.

Azubi muss sich ab- und wieder zurückmelden

Allerdings haben Sie das Recht zu erfahren, wann der Azubi zur Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben genau unterwegs ist. Das JAV-Mitglied muss sich also abmelden, wenn es zu einer entsprechenden Veranstaltung aufbricht. Und der Azubi meldet sich auch wieder zurück, wenn er seine Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung im Anschluss an den JAV-Termin wieder wahrnehmen kann. Achten Sie als Ausbilder darauf, dass Sie auf diese Art und Weise stets informiert werden.

Wenn Sie Zweifel daran haben, ob die Freistellung tatsächlich einer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe dient, dann fragen Sie genauer nach. JAV-Mitglieder müssen nämlich beispielsweise keinesfalls an Betriebsratssitzungen teilnehmen, in denen die Angelegenheiten von Auszubildenden und jungen Mitarbeitern nicht behandelt werden.

Haben Sie immer im Blick, dass auch Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung ihre Ausbildungsziele im Auge behalten. Unter der besonderen Aufgabe, in einer Arbeitnehmervertretung mitzuarbeiten, sollte die Ausbildungsleistung nicht leiden.