Darf ich als Azubi eigentlich jederzeit kündigen?

Wer einen guten Ausbildungsplatz ergattert hat, sollte natürlich auch an diesem festhalten. Allerdings kann es auch Situationen geben, in denen eine Kündigung von Seiten des Auszubildenden unumgänglich ist. Wie sind dann die rechtlichen Rahmenbedingungen? Darf ein Azubi einfach so kündigen?

Sie haben als Auszubildender Ihre Ausbildung in diesem Jahr begonnen? Dann befinden Sie sich jetzt möglicherweise noch in der Probezeit. Um diese Frage endgültig zu klären, schauen Sie einfach in Ihren Vertrag. Hat Ihr Ausbildungsbetrieb mit Ihnen die maximale Probezeit von 4 Monaten vereinbart?

Dann würde die Probezeit Ende November (bei Start im August) oder Ende Dezember (bei Start im September) enden. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist für Sie als Azubi während der Probezeit etwas einfacher als danach.

Konkret bedeutet das: Solange die Probezeit anhält, dürfen beide Seiten – also auch Sie – das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe eines Kündigungsgrundes beenden. Seien Sie also auf der einen Seite vorsichtig, dass Sie den Erwartungen ihres Ausbildungsbetriebs entsprechen, falls Sie selber das Ausbildungsverhältnis gerne fortsetzen und beenden würden.

Und wenn es aus Ihrer Sicht Probleme gibt, die Sie zu einer Kündigung bewegen könnten, wägen Sie lieber mehrfach ab: Haben Sie eine Alternative? Sind die Probleme wirklich unüberwindbar? Haben Sie darüber mit ihrer Jugendvertretung gesprochen? Nutzen Sie jede sich bietende Chance, eine Kündigung zu umgehen.

Nach der Probezeit: erschwerte Bedingungen

Ist die Probezeit erst mal abgelaufen, dann hat es vor allem Ihr Arbeitgeber, also der Ausbildungsbetrieb, schwerer, Ihnen als Auszubildender zu kündigen. Nur Gewalt, schwere Beleidigungen, Diebstahl oder Ähnliches bzw. Arbeitsverweigerungen, bei denen auch Abmahnungen nichts nutzen, kommen hier infrage. Für Sie als Azubi ist es etwas einfacher: Sie können das Ausbildungsverhältnis ohne einen besonderen Grund auch nach der Probezeit kündigen. Allerdings müssen Sie 2 Dinge beachten:

  1. Sie müssen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen berücksichtigen. Sie kommen also keineswegs sofort aus dem Vertrag heraus.
  2. Sie dürfen nur dann kündigen, wenn Sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Was damit nicht geht: die Fortsetzung dieser Ausbildung in einem anderen Unternehmen. Mit dieser Regelung will das Berufsbildungsgesetz den Ausbildungsbetrieb davor schützen, dass Azubis, die gerade eine teure Ausbildung durchlaufen, einfach so den Arbeitgeber wechseln der dann, von der bisherigen Ausbildung, ohne die Kosten getragen zu haben, profitieren würde.