So vermeiden Sie Ärger rund um den schriftlichen Ausbildungsnachweis

Das Führen des guten alten Berichtsheftes, das heute schriftlicher Ausbildungsnachweis genannt wird, ist nicht gerade die Lieblingsaufgabe der meisten Auszubildenden. Das wiederum führt dazu, dass es immer wieder Ärger gibt. Diesen können Sie vermeiden.

Es ist immer wieder das gleiche: Der schriftliche Ausbildungsnachweis wird einfach nicht regelmäßig geführt. Immer wenn ein Kontrolltermin ansteht, wird hastig nachgearbeitet. Das nervt, kostet in ungünstigen Momenten Zeit, führt zu Schlampigkeit und natürlich auch dazu, dass "08 15-Einträge“ gemacht werden. Im Extremfall stehen viel zu selten oder gar keine Kontrolltermine an.

Dann passiert etwas, was sogar das Prüfungsergebnis oder die Prüfung insgesamt beeinflussen kann. Denn die Kammer will den schriftlichen Ausbildungsnachweis vollständig sehen – nur dann wird der Azubi zur Prüfung zugelassen. Was das konkret bedeuten kann: Innerhalb kürzester Zeit muss der Azubi die Einträge nachholen – manchmal für Monate oder gar Jahre. Die sinnvolle Prüfungsvorbereitung, die jetzt eigentlich auf dem Plan steht, fällt somit flach.

Seien Sie streng mit dem schriftlichen Ausbildungsnachweis

Sie als Ausbilder vermeiden eine solch unangenehme Situation, indem Sie von Beginn an darauf hinweisen, dass der schriftliche Ausbildungsnachweis regelmäßig geführt werden soll. Das allein genügt jedoch in vielen Fällen noch nicht. Weisen Sie darüber hinaus darauf hin, dass es Kontrolltermine gibt, die tatsächlich auch wahrgenommen werden. Je mehr Probleme es mit den schriftlichen Ausbildungsnachweisen in Ihrem Unternehmen gibt, desto kürzer ist die Zeit zwischen den einzelnen Kontrollen. So werden Sie es schaffen die Auszubildenden zu disziplinieren.

Es gibt nur ganz selten Fälle bei denen selbst solche Maßnahmen nichts nutzen. Das beharrliche Verweigern das eigene Berichtsheft zu führen, hat nach mehreren Abmahnungen sogar schon zu von Arbeitsgerichten bestätigten Kündigungen geführt.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis wird während der Arbeitszeit geführt

Immer wieder kommt es auch zu Konflikten zwischen Ausbildern und Auszubildenden darüber, wann der schriftliche Ausbildungsnachweis zu führen ist. Hierzu ist anzumerken: Es handelt sich hierbei um eine Aufgabe im Rahmen der Ausbildung. Daher wird diese auch während der Ausbildungszeit erledigt. Es ist also nicht rechtens vom Azubi zu verlangen, dass er den schriftlichen Ausbildungsnachweis in der Freizeit führt.

Dank des schriftlichen Ausbildungsnachweis reflektiert der Azubi seine Ausbildung

Es ist vielmehr zu empfehlen, den Azubi aktiv darauf hinzuweisen, dass er die Arbeitszeit hierfür nutzen kann. Noch besser ist es mit dem Auszubildenden einen Termin zu vereinbaren, wann er das regelmäßig machen darf und soll. Beispielsweise die letzte halbe Stunde einer Ausbildungswoche ist hierfür sehr geeignet. Der Azubi macht sich so automatisch Gedanken darüber, was er in den letzten Tagen gelernt und gearbeitet hat und hält dies im schriftlichen Ausbildungsnachweis fest.

So bekommen Sie keine Probleme mit Verzögerungen und Verweigerungen. Außerdem erreichen Sie so, dass allen Kollegen bekannt ist, dass der Azubi für diese kurze Zeit nicht für andere Aufgaben zur Verfügung steht.