Stellenanzeigen: Beachten Sie diese indirekten Hinweise auf Anforderungen an Bewerber

Stellenanzeigen: Beachten Sie diese indirekten Hinweise auf Anforderungen an Bewerber

Neben offen geäußerten Anforderungen an den Bewerber bzgl. Fremdsprachen- und EDV-Kenntnissen gibt es jedoch noch eine Reihe weiterer, eher versteckter Anforderungen an mögliche Kandidaten, die jedoch leider vielfach eher genutzt werden, um das AGG zu umgehen. Näheres hierzu finden Sie im nachfolgenden Artikel zu dem Thema Stellenanzeigen.

Vorsicht bei Nichtnennung des Firmennamens in einer Stellenanzeige

Vorsicht bei Nichtnennung des Firmennamens in einer Stellenanzeige

In manchen Stellenanzeigen werden eher dürftige Angaben zur Tätigkeit gemacht, geschweige denn zur Firma, die Mitarbeiter sucht. Vielfach ist nur eine Telefon- oder Mobilnummer angegeben, oft noch unter Angabe eines Ansprechpartners. Warum Sie auf diese Anzeigen am besten gar nicht reagieren sollten, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Diese 2 Fakten zum Eintrittsdatum in Stellenanzeigen sollten Sie beachten

Diese 2 Fakten zum Eintrittsdatum in Stellenanzeigen sollten Sie beachten

Gerade arbeitslose Bewerber freuen sich, wenn in einer Anzeige steht, dass ein Mitarbeiter mit ihrer Qualifikation per sofort oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht wird in der Hoffnung, ihre Arbeitslosigkeit schnellstmöglich beenden zu können. Leider währt die Freude über den kurzfristigen Eintrittstermin jedoch noch nur kurz.

Was Stellenanzeigen über das ausschreibende Unternehmen verraten

Ähnlich, wie sich aus der Zeugnissprache bestimmte Beurteilungen herleiten lassen, so haben auch Bewerber bei der Sichtung von Stellenanzeigen die Möglichkeit, implizite Hinweise auf das Unternehmen und die dort vorherrschende Kultur und die Arbeitsbedingungen zu finden. Welche Formulierung welche Bedeutung hat, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.