Stellenanzeigen: Beachten Sie diese indirekten Hinweise auf Anforderungen an Bewerber

Neben offen geäußerten Anforderungen an den Bewerber bzgl. Fremdsprachen- und EDV-Kenntnissen gibt es jedoch noch eine Reihe weiterer, eher versteckter Anforderungen an mögliche Kandidaten, die jedoch leider vielfach eher genutzt werden, um das AGG zu umgehen. Näheres hierzu finden Sie im nachfolgenden Artikel zu dem Thema Stellenanzeigen.

Seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist, das besagt, dass niemand wegen Merkmalen wie Geschlecht, Lebensalter, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Behinderung benachteiligt oder diskriminiert werden darf, sind auch Unternehmen gezwungen, dem AGG in ihren Stellenanzeigen Rechnung zu tragen. Dennoch finden sich vielfach indirekte Hinweise darauf, welche Bewerber erwünscht sind und welche nicht.

Indirekte Hinweise auf die bevorzugte Altersgruppe in Stellenanzeigen

Aufgrund des AGG darf kein Unternehmen mehr deutlich sagen, wenn es ausschließlich Bewerber von unter 30 wünscht. Aus diesem Grund verlagern sich Firmen eher auf die allgemeine Formulierung „Sie arbeiten in einem jungen, dynamischen Team.“ Dies ist ein indirekter Hinweis darauf ist, dass ältere Arbeitnehmer bei der jungen Altersstruktur des Teams schlechte Karten hätten.

Implizite Hinweise auf das gewünschte Geschlecht der zukünftigen Mitarbeiter

Unternehmen sind aufgrund des AGG zudem gezwungen, offene Stellen sowohl für Männer als auch für Frauen auszuschreiben. Es sei denn, die Gründe werden offen dargelegt, warum ausschließlich Männer bzw. Frauen angesprochen werden.

Dass eine Beratungsstelle für drogenabhängige Frauen und Mädchen eine offene Stelle ausschließlich für weibliche Mitarbeiter ausschreibt, leuchtet insofern ein, dass das Klientel ebenfalls weiblich ist und vielfach schon schlechte Erfahrungen mit Männern gemacht hat, sodass eine gute Zusammenarbeit zwischen männlichem Sozialarbeiter und Klientin nicht funktionieren würde.

Normalerweise werden Stellen jedoch für beide Geschlechter ausgeschrieben, aber dann wird meist durch Bilder in den Anzeigen unterstrichen, welcher Typ Mensch oder welches Geschlecht bevorzugt wird. Auch wenn ein/e Büromitarbeiter/in gesucht wird und die Anzeige mit dem Foto einer eher leicht bekleideten Frau versehen ist, ist davon auszugehen, dass entsprechende Bewerberinnen bevorzugt werden. Allerdings kann dann auch davon ausgegangen werden, dass nicht die fachlichen Kompetenzen der zukünftigen Mitarbeiterin im Vordergrund stehen.

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