Um eine Stellenanzeige rechtssicher zu formulieren, müssen Sie darauf achten, nicht versehentlich gegen das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) zu verstoßen. Dies kann jedoch schnell passieren und die Klage eines abgewiesenen Bewerbers die Folge.
Stellenanzeigen müssen dem AGG genügen
Abgewiesene Bewerber gehen immer wieder vor Gericht, wenn sie einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sehen – und haben Erfolg. Nach diesem Gesetz liegt eine Diskriminierung dann vor, wenn es keinen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung von Menschen gibt. Vor allem gilt dies auch für das Arbeitsrecht.
Das AGG legt fest, dass Menschen nicht benachteiligt werden dürfen auf Grund
- ihres Geschlechts
- ihrer ethnischen Herkunft
- ihrem Alter
- ihrer sexuellen Identität
- ihrer Religion oder Weltanschauung oder
- wegen einer Behinderung.
Verstöße gegen das AGG in Stellenanzeigen geschehen meist unwissentlich. Eine falsch formulierte Stellenanzeige oder Bewerbungsabsage kann eine Schadenersatzklage gegen das Unternehmen nach sich ziehen. Haben Sie den Fehler zu verantworten, kann es passieren, dass Ihr Arbeitgeber gegen Sie Regressansprüche stellt. Seien Sie daher beim Formulieren von Stellenanzeigen, egal ob in einem Online-Stellenportal oder einer Zeitung, vorsichtig.
Stellenanzeigen – was ist erlaubt, was ist verboten?
Erlaubt | Gemäß AGG verboten |
Sie geben ein Höchstalter an auf Grund gesetzlicher Anforderungen an eine bestimmte Stelle (z.B. für Piloten). | Sie geben ein Höchstalter an, weil Sie ein junges Team haben wollen. |
Sie stellen spezifische Fördermaßnahmen im Unternehmen zum Ausgleich bestehender Nachteile in Aussicht (z.B. Frauenförderung). | Sie formulieren das Stellenangebot nur für Männer (nicht geschlechtsneutral) oder suchen ausschließlich ältere Frauen, um das Risiko von Elternzeit zu vermeiden |
Stellenanzeigen: So bitte nicht!
Das folgende Beispiel einer Stellenanzeige verstößt gegen das AGG:
Freundliche und belastbare Teamassistentin gesucht
Sie sind eine organisationsstarke und erfahrene Sekretärin, die auch in hektischen Phasen die Ruhe bewahrt und unser Vertriebsteam effizient unterstützt? Sie sind selbstbewusst und stehen neuen Herausforderungen flexibel und offen gegenüber?
Dann sind Sie genau die Richtige für uns!
Wenn Sie auch noch die gängigen Office-Anwendungen perfekt beherrschen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lichtbild.
Diese Anzeige würde in drei Punkten gegen das AGG verstoßen:
- keine geschlechtsneutrale Formulierung – es wird ausdrücklich eine Frau gesucht
- Diskriminierung in Hinblick auf das Alter – es werden "erfahrene" Bewerber gesucht
- Es wird ein Lichtbild verlangt. Hier kann eine Diskriminierung vorliegen, da der Bewerber nicht ausschließlich auf der Grundlage seiner Qualifikation beurteilt wird, sondern eventuell auf Grund von Aussehen und Hautfarbe.
Schon ein einziger derartiger Formulierungsfehler kann zu einer AGG-Klage und Schadenersatzforderung durch einen abgelehnten Bewerber führen! Lassen Sie Stellenanzeigen daher noch einmal in Hinblick auf das AGG Korrektur lesen, damit kein Fehler übersehen wird.
Gemäß AGG korrekt formulierte Stellenanzeige
So sieht die obige Anzeige im Sinne des Gesetzes umformuliert aus:
Teamassistenz (m/w) gesucht
Sie sind organisationsstark und bewahren auch in hektischen Phasen die Ruhe?
Sie sind freundlich und belastbar und unterstützen unser Vertriebsteam effizient?
Sie sind selbstbewusst und stehen neuen Herausforderungen flexibel und offen gegenüber?
Sie beherrschen die gängigen Office-Anwendungen perfekt?
Wenn Sie diese Fragen mit "Ja" beantworten können, sind Sie bei uns genau richtig. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.