Zuschüsse und Subventionen mindern Ihren Vorsteuerabzug nicht
Ein Unternehmen erzielte umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Einnahmen. Daneben bekam es zusätzlich Zuschüsse beziehungsweise Subventionen. Gleichzeitig hatte das Unternehmen auf Rechnungen von anderen Unternehmen die Vorsteuer gezahlt, welches es nun mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnen wollte. Dafür ermittelte es die abzugsfähige Vorsteuer nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze. Die erhaltenen Subventionen ließ es dagegen unberücksichtig. Das Finanzamt jedoch wollte anders rechnen.