Kontoabfrage: Was der Fiskus abfragen darf
Über das Bundesamt für Finanzen hat das Finanzamt Zugriff auf folgende Daten:
- Nummer der Konten und Depots, deren Inhaber Sie sind oder über die Sie eine Vollmacht haben,
- Namen und Anschrift eines wirtschaftlich Berechtigten außer Ihnen selbst,
- Tag der Einrichtung der Konten oder Depots,
- ggf. Tag der Auflösung der Konten oder Depots.
Kontostände und Kontobewegungen kann das Finanzamt aber nicht einfach so abfragen.
Daten bis 1993 sind abrufbar
Sie können davon ausgehen, dass sämtliche Konten und Depots, die Sie seit dem 01.04.2003 eröffnet haben, vollständig im Abrufsystem erfasst sind.
Darüber hinaus wurden auch solche Konten und Depots erfasst, die am 01.04.2003 schon bestanden haben und für die die 10-jährige Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen war – das sind also alle Konten und Depots, die Sie seit 1993 und später eröffnet haben!
Erlaubt ist eine Kontoabfrage nur, wenn
- sie zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und
- ein Auskunftersuchen an den Steuerpflichtigen gescheitert ist oder keinen Erfolg verspricht.
Das Finanzamt ist aber nicht verpflichtet, Sie vorab zu informieren bzw. Ihnen Gelegenheit zur Auskunft zu geben. Erst nach der Kontoabfrage müssen Sie informiert werden, und selbst das klappt nicht immer, wie die NRW-Stichproben gezeigt haben.
So stellen Sie sich auf eine Kontoabfrage ein
- Wenn Sie Zweifel haben, ob in der Vergangenheit immer alle Ihre Einnahmen und Kapitalerträge richtig versteuert wurden, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater über eine Selbstanzeige nachdenken. Das Entdeckungsrisiko ist inzwischen sehr hoch.
- Sie sind sicher, dass alles immer korrekt versteuert wurde. Dann sollten Sie darauf achten, ob Sie in einem Steuerbescheid folgende Formulierung finden: "Es wurde ein Kontoabruf nach § 93 Abs. 7 AO durchgeführt." Sie wissen dann, dass Sie aufgefallen sind – aus welchem Grund auch immer – und auch in Zukunft gut beobachtet werden.
- Ob der Kontoabruf tatsächlich zulässig war, können Sie im Nachhinein vom Finanzamt überprüfen lassen.