Einige Firmendaten müssen Sie dem Betriebsprüfer zeigen, einige aber auch nicht

Mit der elektronischen Betriebsprüfung kann das Finanzamt Firmen so schnell wie noch nie steuerlich "durchleuchten". Nachdem bislang eher zurückhaltend davon Gebrauch gemacht wurde, wird die elektronische Betriebsprüfung inzwischen flächendeckend eingesetzt. Und mehr denn je fragt man sich: "Welche Firmendaten sind wirklich steuerlich relevant?"
Beispiele für steuerrelevante Firmendaten
Sie vereinbaren mit einem Kunden per E-Mail Rabatte und wickeln den Auftrag auch elektronisch ab.
Hier kommt es darauf an, die E-Mails mit den steuerlich relevanten Daten von den übrigen Firmendaten finanzamtfest zu trennen.
Das wird in der Hektik des Alltagsgeschäfts aber leicht versäumt.
Zwar darf der Beamte relevante Firmendaten im Rahmen einer Betriebsprüfung unter die Lupe nehmen.
Doch meist geht er bei einer elektronischen Betriebsprüfung einen Schritt weiter und verlangt diese Firmendaten in digitaler Form, um sie leichter auswerten zu können.

Praxis-Tipp zu vertraulichen Firmendaten
Beim Umgang mit dem Betriebsprüfer sollten Sie stets beherzigen: Geben Sie ihm so wenig Informationen wie möglich.

Denn eines ist sicher: Ein Verwertungsverbot für "Zufallsfunde" gibt es nicht.
Stößt der Beamte beim "Surfen" durch Ihre Firmen-EDV auf verdächtige Informationen oder Buchhaltungsfehler, egal, aus welchem Geschäftsjahr, so kann er diese zu Ihrem Nachteil verwenden.
Diese Firmendaten sind steuerlich relevant:

  Elektronische Betriebsprüfung
Geschäftsvorgang steuerlich relevant steuerlich nicht relevant
Sie erstellen ein Angebot oder einen Kundenbrief mit einem Textprogramm am PC.  
Sie erstellen ein Angebot mit einem Textverarbeitungsprogramm und scannen das unterschriebene Schreiben ein.  
Sie erstellen ein Angebot mit einem Textverarbeitungsprogramm. Die enthaltenen Daten werden mit der EDV weiterverarbeitet.  
Ein Kunde bestellt per Brief.  
Ein Kunde bestellt per Brief. Das Schreiben wird eingescannt und digital archiviert.  
Ein Kunde bestellt per Brief. Das Schreiben wird eingescannt und digital weiterverarbeitet.  
Sie bestellen bei einem Lieferanten per E-Mail.  
Ihr Steuerberater sendet BWAs, Journal, Bilanz per Post.  
Ihr Steuerberater sendet BWAs, Journal, Bilanz als Datei per E-Mail.  
Ihr Mitarbeiter erstellt eine Reisekostenabrechnung mittels Excel-Sheet und schickt diese per E-Mail an die Buchhaltung, wo sie verbucht wird.