Die BFH-Richter selbst liefern in ihrem Urteil den "betriebsfunktionalen Grund" dafür, warum es Sinn macht, mit Betriebsausflügen am Freitag nach allgemeinem Dienstschluss zu beginnen und sie mit einer Übernachtung bis Sonnabend fortzusetzen: Derartige 2-tägige Betriebsausflüge sind oftmals "die einzige Möglichkeit, alle Mitarbeiter gleichzeitig zusammenzubringen, damit sie sich persönlich kennen lernen und Erfahrungen austauschen können" (BFH, Urteil vom 16.11.2005, Az: VI R 151/99, veröffentlicht am 28.12.2005).
Tipp: Um die "Segnungen" der steuerlichen Anerkennung von – gegebenenfalls 2-tägigen – Betriebsausflügen nutzen zu können, müssen Sie nicht etwa mit der gesamten Belegschaft auf Reisen gehen; steuerlich anerkannt werden auch solche Veranstaltungen, die jeweils nur für eine bestimmte Abteilung des Betriebs durchgeführt werden, wenn alle Angehörigen der Abteilung teilnehmen können – und wenn auch andere Abteilungen eine gleichwertige Veranstaltung durchführen dürfen.