Bei Räumungsklage muss der Mieter Mehreinnahmen herausgeben

Ein sehr wichtiges und für Vermieter sehr erfreuliches Urteil: In einem vom BGH entschiedenen Fall war das Mietverhältnis gekündigt und der Vermieter klagte auf Räumung und Rückgabe der Mieträume. Hat Ihr Mieter untervermietet und nimmt er hierdurch noch Mehreinnahmen ein, so muss er diese an Sie auszahlen – so entschieden die Karlsruher Richter vermieterfreundlich.

Nutzen Sie 5 erfreuliche Urteile für Ihre Mieterhöhung

Wer „Betongold“ sein Eigen nennt, kann in diesen Zeiten der Staatsschuldenkrise und Euro-Turbulenzen beruhigt sein. Denn die vereinbarte Miete ist fest und einklagbar – und oft kann noch eine Mieterhöhung stattfinden. Vielfach wird sie aber nicht erhöht. Gewiss, es kann durchaus Sinn machen, nicht immer die Maximalmiete auszureizen, da ein dauerhaftes und angenehmes Mietverhältnis auch seinen Wert hat.

So sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz Ihrer Mieter

Seit einigen Jahren nimmt die Zahl derer, die keine Privathaftpflichtversicherung haben, ständig zu. Und weil dies auch immer mehr Mieter betrifft, können die Folgen für Vermieter sehr unangenehm sein: Schlimmstenfalls bleiben sie auf einem Schaden sitzen, den ihr Mieter verursacht hat. Sie sollten also für einen ausreichenden Versicherungsschutz Ihrer Mieter sorgen.

So schützen Sie sich vor der teuren Doppelvermietungsfalle

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie kündigen Ihrem Mieter zum 31.08. und schließen mit dem Nachmieter einen Mietvertrag, der zum 01.09. beginnt. Ihr aktueller Mieter räumt die Wohnung jedoch nicht. Gleichzeitig verlangt Ihr neuer Mieter in die Wohnung einzuziehen, und droht Ihnen mit Schadensersatz. Und zwar tut er dies zu Recht – denn es bestehen 2 gültige Mietverträge. Wie Sie sich vor einer teuren Doppelvermietungsfalle schützen, lesen Sie hier.

Eigenbedarf: Zeitmietvertrag abschließen oder Mieter kündigen?

Wegen Eigenbedarfs für sich oder einen Familienangehörigen dürfen Sie Ihrem Mieter ordentlich kündigen (§ 573 BGB). Ist der Eigenbedarf für Sie schon bei Abschluss des Mietvertrags abzusehen, können Sie ihn aber auch befristen, also einen Zeitmietvertrag abschließen (§ 575 BGB). In diesem Fall stellt sich die Frage, welche der beiden Möglichkeiten für Sie besser ist.

Bei Zahlungsverzug dürfen Sie nun auch ordentlich kündigen

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs gestärkt. Seither gilt: Übersteigt der Rückstand eine Monatsmiete, und beträgt dieser Rückstand länger als einen Monat, kann einem Mieter ordentlich wegen Pflichtverletzung gekündigt werden gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH, Urteil v. 10.10.12, Az. VIII ZR 107/12).

So erhöhen Sie Ihre Miete rechtssicher

Als Vermieter haben Sie fünf Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen: Anpassung der Miete an gestiegenes Ortsniveau, Mieterhöhung wegen erfolgter Modernisierung auf Grundlage einer vereinbarten Staffel- oder Indexmiete sowie die einvernehmliche Mieterhöhung. Für alle Varianten gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Nur wenn Sie diese einhalten, wird Ihre Miete zur optimalen Rendite Ihrer Immobilie.

Wann muss der Mieter für Schimmel-Schäden zahlen?

Über keinen Mangel wird in der Vermietungspraxis so häufig gestritten, wie über Feuchtigkeitsschäden. Deshalb ist es für Sie als Vermieter und Verwalter so wichtig zu wissen: Die Kosten der Beseitigung von Schimmel in den Mieträumen braucht Ihr Mieter nur dann zu zahlen, wenn Sie ihm zuvor eine Frist zur Beseitigung der Schäden gesetzt haben, die ergebnislos verstrichen ist.

Baumaßnahmen richtig einordnen: Instandsetzung, Modernisierung oder bauliche Veränderung?

Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind erforderlich, um den Wert Ihrer Wohnanlage zu erhalten. Die Heizung muss gewartet werden, der kaputte Aufzug muss repariert oder die marode Treppe wieder Instand gesetzt werden. Planen Sie und Ihre Gemeinschaft Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, ist hierfür ein Beschluss erforderlich. Doch hier fangen die Schwierigkeiten bereits an. Ist die Instandsetzung vielleicht doch als Modernisierung anzusehen? Lesen Sie hier, wie Sie Baumaßnahmen richtig einordnen.

Betriebskosten & Mietforderungen: Stoppen Sie die Verjährung vor dem Jahresende

Das Jahresende rückt immer näher und damit ein wichtiger Stichtag für alle Vermieter, wenn es um die Verjährung von Ansprüchen, beispielsweise bei Betriebskosten, geht. Der letzte Tag im Dezember ist bei vielen Abrechnungen der Betriebskosten der entscheidende Stichtag. Manche Ihrer mietrechtlichen Ansprüche verjähren aber auch bereits nach 6 Monaten. Lesen Sie weiter und behalten Sie alle Termine im Blick.

Mieterhöhung: Was Sie bei der „Textform“ beachten müssen

Möchten Sie eine Mieterhöhung durchsetzen, sodass Ihr Mieter eine höhere Miete oder Betriebskostenvorauszahlung leisten muss? Dann haben Sie ihn hierzu in Textform darüber aufzufordern. Die Textform verlangt keine Unterschrift, aber einen eindeutigen Abschluss der Erklärung. Ist dieser nicht vorhanden, ist Ihre Erklärung unwirksam. Lesen Sie hier, wie Sie solche Formfehler vermeiden.

Erhöhen Sie Ihre Miete mit einem Typengutachten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Mieterhöhung auch mit einem Sachverständigengutachten begründet werden kann, das sich nicht auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht. Erfahren Sie hier, wie Sie eine Mieterhöhung mit einem Typengutachten begründen.

Modernisierung: So setzen sich Vermieter durch

Im Vermietungsalltag kommt es immer wieder vor, dass anstehende Modernisierungsmaßnahmen durch Mieter behindert werden. Oft tun sie dies aus Angst vor einer Mieterhöhung oder um die mit den Arbeiten typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten wie Lärm und Schmutz zu vermeiden. Durch solche Blockaden verlieren Vermieter oft viel Zeit und Geld. Handeln Sie als Vermieter deshalb richtig und rechtzeitig, damit die Mieter die Modernisierung dulden.

Fahrräder im Hof: Vermieter darf Nutzungserlaubnis frei widerrufen

Häufig wird Mietern gestattet, ihre Fahrräder im Innenhof abzustellen. Ist der Vermieter hiermit irgendwann nicht mehr einverstanden, stellt sich die Frage, ob die Erlaubnis widerrufen werden darf. Diese Frage kann einem wichtigen Urteil des Landgerichts Berlin zufolge mit einem Ja beantwortet werden – Sie benötigen nicht mal einen Grund für den Widerruf (LG Berlin, Urteil v. 26.05.11, Az. 67 S 70/11).