Lassen sich Betriebskosten-Eigenleistungen auf den Mieter umlegen?

Immer öfter werden Vermieter selber tätig, wenn es um kleinere Arbeiten am vermieteten Objekt geht. Das kann das Rausstellen der Mülltonne, ebenso sein, wie Gartenarbeit oder die Treppenhausreinigung. Doch lassen sich diese Eigenleistungen auf den Mieter umlegen?

Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen kommt es gerade in kleineren Mehrfamilienhäusern häufig vor, dass kleinere anfallende Arbeiten von einem im Haus wohnenden Eigentümer oder Mieter erledigt werden.

Diese Arbeiten erfolgen in der Regel gegen einen geringen Mietnachlass oder gegen Zahlung eines geringfügigen Geldbetrages. Diese Leistungen dürfen Sie ebenso wie eigene Arbeitsleitungen für Betriebskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Ihren Mieter umlegen (§ 1 Abs. 1 S. 2 Betriebskostenverordnung).

BGH-Urteil: Für Ihre Betriebskosten-Eigenleistungen zahlt der Mieter

In
einem aktuellen Urteil hat der BGH nun entschieden, dass Vermieter und
Verwalter hier nicht die tatsächlichen Zahlungen anrechnen müssen.
Vielmehr dürfen Sie für die erbrachten Arbeiten fiktive Kosten in der
Höhe ansetzen, wie sie entstanden wären, wenn diese Leistungen an einen
externen Dienstleister beauftragt worden wären (BGH, Urteil v. 14.11.12,
Az. VIII ZR 41/12).

Damit erlaubt das Urteil letztlich, mit Betriebskosten Geld zu verdienen.

Im konkreten Fall stritten Mieter und Vermieter über die Positionen "Gartenpflege" und "Hausmeister" in der Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hatte nicht die tatsächlichen Kosten seines für diese Tätigkeiten eingesetzten Personals angesetzt, sondern einen fiktiven Aufwand eines Dritten ohne Umsatzsteuer.

Der BGH sah das als zulässig an.

Der Vermieter hatte ein genaues Leistungsverzeichnis über die anfallenden Arbeiten und ein entsprechendes darauf beruhendes Angebot eines externen Dienstleisters vorgelegt. Damit wurden die abgerechneten fiktiven Kosten nach Ansicht des BGH ausreichend dargelegt.

Mein Tipp: Holen Sie sich ein Angebot über die abzurechnenden Arbeiten von einem externen Dienstleister ein. Das erleichtert Ihnen die Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung.