In Ihrer Wohnung dürfen Sie machen, was Sie wollen – aber nicht immer!

"My home is my castle", denkt sich so mancher Erwerber einer Eigentumswohnung und freut sich auf Freiheit, Glück und Unabhängigkeit in den eigenen 4 Wänden. Doch in einer Eigentumswohnung ist das mit der Unabhängigkeit so eine Sache. Lesen Sie hier, welche Einschränkungen es gibt.

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung werden Sie Teil der Eigentümergemeinschaft und als solcher sind Sie alles andere als frei.

Im Gegenteil: Sie müssen nicht nur auf die anderen Eigentümer Rücksicht nehmen, sondern Sie sind auch dem Willen der Gemeinschaft unterworfen.

Die für Sie insoweit entscheidende Regelung findet sich in § 14 Nr. 1 WEG. Danach haben Sie Ihr Sondereigentum so zu gebrauchen, dass dadurch kein anderer Wohnungseigentümer "über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus" benachteiligt wird. Mit anderen Worten: Sie sind dazu verpflichtet, auf die anderen Eigentümer Rücksicht zu nehmen.

Als Folge daraus dürfen Sie

  • in Ihrer Wohnung laut sein, aber nur, soweit sich die anderen Eigentümer hierdurch nicht gestört fühlen.
  • in Ihre Wohnung Kinder einladen, aber dies – zumindest ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft – nicht gewerblich dort betreuen.
  • in Ihrer Wohnung kochen, aber nur, soweit Sie keine untypischen störenden Gerüche verbreiten.
  • in Ihrer Wohnung musizieren, aber nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit.
  • in Ihrer Wohnung Tiere halten, aber nur, sofern die Eigentümergemeinschaft das nicht verboten hat.

Rücksichtname ist gefordert

Möchten Sie wissen, wie weit Sie zur Rücksichtnahme gegenüber den anderen Eigentümern verpflichtet sind, schauen Sie in Ihre Teilungserklärung beziehungsweise Gemeinschaftsordnung und vor allem in Ihre Beschluss-Sammlung.

Dort finden Sie konkrete Regeln zu dem, was Sie dürfen und was nicht. Dort, wo nichts geregelt ist, verhalten Sie sich am besten selbst so, wie Sie es von Ihrem Nachbareigentümer erwarten würden. Dann können Sie Ihr Wohnungseigentum ungestört nutzen.

Fazit: Ihr Leben im Wohnungseigentum ist naturgemäß deutlich mehr Einschränkungen unterworfen als in einem frei stehenden Einfamilienhaus. Wenn aber alle Eigentümer ihre Pflicht zur Rücksichtnahme ernst nehmen, können sich alle an ihrer Wohnung erfreuen.