Wenn Mieter umbaut: Höhere Mietkaution möglich

Mietern wie Vermietern ist das meistens unbekannt: Nach einem Umbau durch den Mieter kann der Vermieter eine höhere Mietkaution verlangen - und zwar als zusätzliche Sicherheit für die Rückbaukosten. Wo das geregelt ist, worauf Mieter und Vermieter achten sollten, lesen Sie hier.

Dass Sie als Vermieter die Höhe der Kaution mit Ihrem Wohnungsmieter aushandeln müssen ist zumeist bekannt.

Doch gibt es eine Obergrenze: Mehr als drei Monatsmieten – ohne Betriebskostenvorauszahlungen – dürfen Sie als Vermieter nicht verlangen (§ 551 BGB).

Viele Vermieter wissen allerdings nicht, dass es eine Ausnahme gibt

Möchte Ihr Mieter seine Wohnung behindertengerecht ausbauen, dürfen Sie als Vermieter für die späteren Rückbaukosten noch eine zusätzliche Sicherheit fordern. So ist es ausdrücklich in § 554a Abs. 2 BGB geregelt.

Dieses Recht haben Sie auch bei weiteren Einbauten

Gestatten Sie Ihrem Mieter beispielsweise den Einbau einer Parabolantenne oder den Einbau einer Badewanne, dürfen Sie auch hier eine zusätzliche Mietkaution verlangen, um dem Rückbau zu sichern.

Wenn Ihr Mieter bei Mietende seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, seine Einbauten wieder zu entfernen, sind Sie hinsichtlich dieser Kosten durch die zusätzliche Mietkaution abgesichert.

Über Höhe und Zweck der zusätzlichen Kaution sollten Sie mit Ihrem Mieter unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen.

Mietkaution: Vermieter müssen insolvenzfestes Konto einrichten und nachweisen

Außerdem sollten Sie als Vermieter daran denken, dass ein Mieter die Zahlung der Kaution von der Einrichtung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen darf.

Gemäß § 551 Abs. 3 BGB hat ein Vermieter eine ihm überlassene Mietsicherheit getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Kaution vor dem Zugriff von Gläubigern des Vermieters zu schützen (BGH, Urteil v. 13.10.10, Az. VIII ZR 98/10).

Also bitte beachten Sie: Auch die zusätzliche Mietkaution haben Sie zwingend von Ihrem übrigen Vermögen getrennt auf einem Sonderkonto anzulegen. Außerdem darf die Kaution zur Sicherung von Rückbaumaßnahmen auch nur für diesen Zweck verwendet werden – also zum Beispiel nicht zum Ausgleich säumiger Mieten.