Fristlose Kündigung bei unberechtigter Minderung?

Die Praxis zeigt, dass Mieter häufig zu Unrecht mindern. Entweder besteht gar kein Grund zur Minderung oder aber die Minderung ist zu hoch angesetzt. In einem erfreulichen Urteil hat der BGH nun entschieden, dass einem Mieter bei ungerechtfertigter Mietminderung fristlos wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden darf. Sogar dann, wenn er sich über die Ursache des Mangels im Irrtum befindet.

Nutzungsentschädigung: So sparen Sie bares Geld

Nach einer Kündigung, zumal einer fristlosen, ziehen die wenigsten Mieter freiwillig aus. Mit Ihrer Räumungsklage sollten Sie Ihren zukünftigen Ex-Mieter zugleich auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung verklagen (BGH, Urteil v. 04.05.11, Az. VIII ZR 146/10). Lesen Sie hier, wie Sie mit einer Klage auf Nutzungsentschädigung bares Geld sparen können.

Wie Sie Ihre Haftung für anfängliche Mängel ausschließen können

Mieter dürfen Schadensersatz verlangen, wenn sie durch einen Mangel der gemieteten Räume einen Schaden erleiden. Bestand der Mangel bereits bei Vertragsabschluss, besteht der Anspruch sogar dann, wenn den Vermieter an der Existenz des Mangels oder des Schadens gar kein Verschulden trifft. Was viele Vermieter nicht wissen: Diese strenge Haftung können und sollten Sie im Mietvertrag ausschließen.

Fußballfieber – der EM-Party in der Wohnung sind Grenzen gesetzt

Die Fußball-Europameisterschaft sorgt für flatternde Fahnen an Autos, schwarz-rot-goldene geschminkte Gesichter und großen Zulauf beim Public Viewing. Auch in vielen Privathaushalten versammelt man sich, um seinem Team gemeinsam zuzujubeln. Dazu kommt noch ein Kasten Bier, auf dem Balkon oder im Garten wird der Grill angeworfen und schnell entwickelt sich das Ganze zu einer ausgelassenen Party.

Vorsicht, das kann teuer werden: Rückgabe der Wohnung vor Mietende

Neulich konnte ich einen Vermieter gerade noch rechtzeitig vor einem folgenschweren Fehler bewahren. Einer seiner Mieter hatte das Mietverhältnis zum 31. Dezember 2011 gekündigt. Ausgezogen war der Mieter aber schon am 10. Dezember 2011, wobei der Vermieter viele Schäden in der Wohnung festgestellt hatte. Was muss der Vermieter nach Rückgabe der Wohnung zum Thema Verjährungsfrist beachten?

Keine Genehmigung der Jahresabrechnung „unter Vorbehalt“

Wenn alle Eigentümer die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung geprüft haben, fasst die Gemeinschaft einen mehrheitlichen Beschluss, mit dem sie die Abrechnung genehmigt. In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass einzelne Eigentümer bestimmte Punkte der Abrechnung noch geklärt wissen möchten. Und das ist auch ihr gutes Recht! Können Sie dann die Genehmigung der Jahresabrechnung „unter Vorbehalt“ durchführen?

Schimmel durch neue Fenster: Was gilt für Mieter?

Wegen der steigenden Heizkosten wurden im Herbst vielerorts neue Fenster eingebaut. Häufig handelt es sich hierbei um eine Modernisierung, für die Ihr Mieter einen Modernisierungszuschlag zahlen muss. So weit, so gut. Doch bei kalten Temperaturen zeigen sich Probleme, denn ein besserer Wärmeschutz bedingt ein höheres Schimmelrisiko. Was gilt dann für Mieter?

Ruhestörungen: Darf ein Mieter ohne Lärmprotokoll die Miete mindern?

Der BGH hat ein Urteil gefällt, das Sie als vermietenden Wohnungseigentümer hart trifft. Er hat Ihrem Mieter die Minderung wegen Ruhestörungen enorm erleichtert, indem er hierfür nicht mehr die Vorlage eines Lärmprotokolls verlangt. Um die Miete mindern zu dürfen, braucht ein Mieter Ihnen den Mietmangel nur zu benennen. Zu weiteren Angaben ist er nicht verpflichtet. Was bedeutet das für Sie?

Mietminderung: Mieter muss nur den Mangel benennen

Wer recht hat, gewinnt nicht automatisch immer einen Gerichtsprozess. Ganz entscheidend ist oft, wie und ob es den Parteien gelingt, das Gericht mit Beweisen zu überzeugen. Geht es um eine Mietminderung, sieht die Sache mit der Beweislast so aus: Für seine Mietminderung muss der Mieter nur den Mangel benennen, nicht aber die für ihn daraus folgende Beeinträchtigung.

Muss mein Mieter im laufenden Mietverhältnis renovieren?

In den meisten Mietverträgen ist eine Renovierungspflicht während oder am Ende des Mietverhältnisses vorgesehen. Enthält ihr Mietvertrag einen weichen Fristenplan und besteht Renovierungsbedarf, können Sie verlangen, dass Schönheitsreparaturen auszuführen sind. Sollten dabei Schäden durch z. B. einen zu kräftigen Farbanstrich entstehen, können Sie sogar Schadensersatz fordern.

Achten Sie bei Schönheitsreparaturklauseln genau auf die Formulierung

Der Bundesgerichtshof hat erneut eine Schönheitsreparaturklausel für unwirksam erklärt: Verpflichtet die im Vertrag vorgegebene Regelung den Mieter dazu, die Zimmerdecken oder Wände zu „weißen“, ist sie unwirksam. Der Mieter braucht bei einer solchen Formulierung überhaupt nicht zu renovieren. Ist die Ausführungsklausel zu den Schönheitsreparaturen damit unwirksam?