Fristlose Kündigung bei unberechtigter Minderung?
Die Praxis zeigt, dass Mieter häufig zu Unrecht mindern. Entweder besteht gar kein Grund zur Minderung oder aber die Minderung ist zu hoch angesetzt. In einem erfreulichen Urteil hat der BGH nun entschieden, dass einem Mieter bei ungerechtfertigter Mietminderung fristlos wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden darf. Sogar dann, wenn er sich über die Ursache des Mangels im Irrtum befindet.