Angaben von eigenen Homepages oder Blogs in Bewerbungen – ja oder nein?

Manche Personalberater sagen, dass es keinen Sinn macht, die eigene Homepage oder den eigenen Blog in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, weil dies angeblich als K. O.-Kriterium gewertet wird.

Warum eigene Blogs oder Homepages dennoch angegeben werden sollten

Da viele Bewerber heutzutage ohnehin online durchleuchtet werden in den gängigen sozialen Netzwerken wie Facebook, Google Plus, XING, Linkedin usw., würde ein Personalverantwortlicher ohnehin bei Online-Recherchen auf den Namen des Kandidaten stoßen bzw. auf dessen Online-Profile, Homepage oder Blog.

Gleichzeitig zeigt das Betreiben eines eigenen Blogs bzw. einer eigenen Homepage jedoch auch, dass Sie mit den neuen Medien vertraut sind und sich auf ein Thema konzentrieren, welches im Blog oder auf der Homepage im Vordergrund steht.

Manche Personalberater wenden ein, dass eine eigene Homepage oder ein eigener Blog schnell das Aus für den Kandidaten bedeuten kann, wenn der Personalverantwortliche dort Dinge entdeckt, die ihm vielleicht nicht passen.

Abgesehen davon, dass ein Personaler mit der Meinung eines Kandidaten im Sinne von Meinungsfreiheit/-vielfalt umgehen können sollte, kann es lediglich als fragwürdig für den Kandidaten gewertet werden, wenn er links- oder rechtsradikale Positionen vertritt, pornographische Inhalte postet oder erkennbar wird, dass der Inhaber der Homepage bzw. des Blogs offensichtlich fremde Inhalte im Netz "zusammenklaut" – egal, ob Fotos oder Texte – ohne den Urheber entsprechend anzugeben. Dies gilt auch für eine Homepage oder einen Blog, der vor Rechtschreib- und Grammatikfehlern nur so wimmelt.

Wann Sie einen Blog oder eine Homepage getrost in den Unterlagen aufnehmen können

Dies ist dann empfehlenswert, wenn Sie z. B. über eines Ihrer Hobbys schreiben und wenn Ihr Blog bzw. Ihre Homepage nicht lediglich aus Trivialitäten wie "Die Sonne scheint heute bei uns in München." oder "Gerade habe ich mir bei dm in der Essener Rathausgalerie pinken Lipgloss für 1,99 EUR gekauft".

Abgesehen davon, dass das Adjektiv "pinken" in dem Fall korrekterweise durch "pinkfarben" zu ersetzen wäre, zählen solche Informationen eher zu den Trivialitäten – auch wenn es einige Youtuber gibt, deren Videos zu Kosmetikeinkäufen gerade bei vielen Jugendlichen Kultstatus genießen. Ein Jugendlicher wird solche Informationen sicherlich anders und auch lockerer bewerten als ein Personalverantwortlicher.

Wann Sie von der Erwähnung eines eigenen Blogs oder einer eigenen Homepage Abstand nehmen sollten

Wie bereits oben erwähnt: Sobald Sie etwas im Internet veröffentlicht haben, werden Personalchefs irgendwann darauf stoßen, auch wenn Sie weder Ihre Homepage noch Ihren Blog in den Bewerbungsunterlagen erwähnen. Dennoch sollten Sie nicht unbedingt dadurch auf sich aufmerksam machen, indem Sie

  • ausländerfeindlich sind und dem derzeitigen Flüchtlingsansturm nicht nur mit gesunder Skepsis, sondern mit offenem Ausländerhass begegnen
  • zeigen, dass Sie dem Schriftdeutschen in keinster Weise mächtig sind, weil jeder Ihrer Sätze mindestens zwei Fehler enthält, sodass u. U. gar nicht mehr erkennbar ist, was Sie eigentlich ausdrücken wollten
  • wenn Sie erotische bis pornographische Fotos von sich bzw. sich und Ihrem Partner posten.