Ehrenordnung: Warum sie in Ihrem Verein nicht fehlen sollte

Wie wichtig eine Ehrenordnung im Verein ist, zeigt eine Meldung aus dem Bonner General-Anzeiger im April 2007: „Während der Mitgliederversammlung kam es zu einem heftigen Disput zwischen dem Ehrenvorsitzenden Horst … und dem Vereinspräsidenten Karl …“ Eine Situation, die Vereine schnell erleben müssen, wenn die Machtbefugnisse von Ehrenmitgliedern des Vereins nicht vertraglich geregelt oder geklärt sind. Aus diesem Grund sollte es in jedem Verein eine so genannte Ehrenordnung geben, in der genau diese Dinge aufgegriffen werden.

Rücklagen bilden: Damit die Gemeinnützigkeit bleibt

Rücklagen sind wichtig, um die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins nicht zu gefährden: „Ein gemeinnütziger Verein ist eben keine Geldsammelanstalt.“ Mit diesen drastischen Worten hat im April 2007 ein Betriebsprüfer des Finanzamts Herne den Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins davor „gewarnt“, weiterhin Geld auf dem Vereinskonto zu horten. Die Warnung ist berechtigt. Denn wer überschüssige Gelder nicht in Rücklagen überstellt, kann die Gemeinnützigkeit gefährden.

Vereinsvorstand: 400-Euro-Job und Vorstandsposten schließen sich aus – oder?

In der Vereinspraxis kommt es immer wieder vor, dass sich ein Vereinsvorstand überlegt, neben seinem (ehrenamtlichen) Vorstandsamt noch ein 400-Euro-Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein einzugehen. Sieht die Satzung des Vereins vor, dass das Vorstandsamt kein Ehrenamt darstellt, kann der Verein grundsätzlich auch Vergütungen zahlen. Durch den 400-Euro-Job wird dann ein Dienstverhältnis zum Verein begründet. Entsprechend führt der Verein die pauschalen Abgaben für den 400-Euro-Mini-Jobber ab.

Verein: Spenden können auch zweckgebunden sein

Wenn ein Spender Ihrem Verein Geld zukommen lässt, kann bei größeren Spendensummen durchaus Folgendes vorkommen: Ihr Wohltäter besteht darauf, dass das Geld ausschließlich für einen bestimmten Zweck von Ihnen verwendet wird. Solche zweckgebundenen Spenden engen zwar Ihren Spielraum ein, sind aber steuerlich betrachtet unproblematisch, solange Sie die Spende satzungsgemäß und zeitnah verwenden.

Gemeinnützige Vereine: Stichtag 31.12.2006

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein gemeinnütziger Verein seine Mittel „zeitnah“ verwenden muss. Tut er das nicht, gefährdet er seine Gemeinnützigkeit. Aus diesem Grund muss zum Jahresende wieder ein Kassensturz gemacht und die nicht verwendeten Gelder in Rücklagen „verwandelt“ werden. Wie das geht, worauf Sie achten müssen – und welche Variante die für Ihren Verein sinnvollste ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zuwendung an Vereinsmitglieder

Zuwendungen an Vereinsmitglieder ohne Gegenleistungen (z.B. als Vergütungen für Arbeitsleistungen oder Erstattung von Fahrtkosten) lassen sich generell nicht mit dem Grundsatz der Selbstlosigkeit vereinbaren. Zulässig sind solche Zuwendungen nur in folgenden Fällen:

Sitzungsgelder für den Vereinsvorstand – So sind Sie auf der sicheren Seite

Wird in einer Mitgliederversammlung beschlossen, den Vorstandsmitgliedern zukünftig ein Sitzungsgeld zu zahlen, stellen sich viele Funktionäre die Frage: Gefährdet das die Gemeinnützigkeit? Immerhin steht in der Satzung des Vereins, dass der Vorstand ehrenamtlich arbeitet. Wenn Sie einige Vorgaben beachten, sind Sitzungsgelder für Vorstandsmitglieder kein Problem.

Vereinsheim vermieten: Darauf achtet Ihr Finanzamt

Zur Aufbesserung Ihrer Einnahmesituation können Sie in Ihrem Verein auch eigene Räumlichkeiten vermieten. Insbesondere im Sport werden z.B. in Vereinsgaststätten oder Theatern die Bewirtung der Besucher durch fremde „Service-Betriebe“ unterhalten. Aber Achtung: Die Finanzämter prüfen sehr genau, ob Sie dabei auch die steuerrechtlichen Vorschriften einhalten.