Grüne Grenzen: Pflege der Hecken und Pflanzabstände (Teil 3)
Zwischen dem 01. März und dem 30. September dürfen aus Naturschutzgründen (Vogelbrut u.a.) Hecken nicht geschnitten werden. Gut geeignet sind die Monate Januar/Februar bei frostfreiem Wetter, da dann die Beeren den Tieren als Winternahrung zur Verfügung stehen.