Vorgarten: Visitenkarte des Hauses – Abgrenzung (Teil 1)

Ist es Ihnen nicht auch schon einmal so gegangen: Da steht ein Besuch bei neuen Bekannten an. Sie lassen sich den Weg beschreiben, Straße und Nummer werden genannt. Sehr oft kommt noch etwas hinzu: grüner Zaun, blaue Haustür, Efeu am Haus, mit der Bank. Der Vorgarten ist also Erkennungsmerkmal eines Hauses, die Visitenkarte; frei nach dem Spruch: "Du sollst Dich freuen, wenn Du kommt, und es bedauern, wenn Du wieder gehst".

Dabei müssen auf meist kleiner Fläche vielfältige Aufgaben und Funktionen erfüllt werden. 

  • Zugang zum Haus, möglichst barrierefrei
  • Kommunikationsbereich mit Nachbarinnen und Nachbarn
  • Treffpunkt für Kinder zum Spielen
  • Sonnen-Sitzbereich zu bestimmten Tageszeiten
  • Abstellplatz für Fahrräder, Dreirad, Kinderwagen und ähnliches; aber auch Mülltonnen
  • Garageneinfahrt und/oder ein Stellplatz

Vorgarten – Abgrenzung
In manchen Städten gibt es Vorschriften zur zulässigen Höhe und auch zur Ausgestaltung der Abgrenzung. Am besten erkundigen Sie sich vor Beginn der Planung und Arbeit beim Bauaufsichtsamt.

Die Größe sollte immer dem Vorgarten angemessen sein. Wenn als Beispiel zwei Meter zwischen Gebäude und Straße liegen, so sollte ein Zaun oder eine andere Form der Abgrenzung nicht höher als ein Meter sein. Eine Ausnahme bilden Vorgärten, die besonderen Schutz bedürfen, weil sich die Terrasse dort befindet oder andere wichtige Funktionen.

Durch eine kleine Aufhügelung von etwa 30 bis 60 cm wird der Schutz zur Straße noch verstärkt. So kann im Vorgarten ein netter Sitzplatz entstehen. 

Hecken im Vorgarten
Bei genügend Platz ist eine freiwachsende Hecke besonders zu empfehlen. Sie bringt das ganze Jahr über immer wieder neue Ansichten und bietet Wind- sowie Staubschutz.

Bei den heute zumeist üblichen Abmessungen von drei Metern sind jedoch geschnittene Hecken aus Hainbuche oder anderen Arten eher geeignet. Auch  Zäune, an denen Schling- und/oder Kletterpflanzen wachsen, sind sinnvoll.