Grüne Grenzen: Pflege der Hecken und Pflanzabstände (Teil 3)

Zwischen dem 01. März und dem 30. September dürfen aus Naturschutzgründen (Vogelbrut u.a.) Hecken nicht geschnitten werden. Gut geeignet sind die Monate Januar/Februar bei frostfreiem Wetter, da dann die Beeren den Tieren als Winternahrung zur Verfügung stehen.

Freiwachsende Hecken brauchen sehr wenig Pflege. Im Abstand einiger Jahre werden bei zu dichtem Wuchs die ältesten Triebe möglichst an der Basis entfernt, um so eine kontinuierliche Verjüngung zu ermöglichen.

Bei geschnittenen Hecken ist meist ein Rückschnitt im Jahr ausreichend. Dieser erfolgt nach Erreichen der gewünschten Höhe durch Entfernen des jährlichen Zuwachses.

Die Regelung zu den Grenzabständen von Hecken ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Als Beispiel sei hier Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Dort darf bei freiwachsenden Hecken die Höhe maximal das Dreifache des Abstandes zur Grenze hin betragen. Es wird von der Strauchmitte aus gemessen. Pflanzen Sie also beispielsweise eine Wildrose mit 1 m Abstand zur Grenze, so passt dies aufgrund der natürlichen Endhöhe von 3 m zumeist.

Bei geschnittenen Hecken über 2 m Höhe ist mindestens 1 m Abstand, bis zu 2 m Höhe 0,5 m einzuhalten. Hier wird von der Seitenfläche der Hecken, die der Grenze zugewandt ist, gemessen.

Diese Regelung gilt nicht, wenn die Hecken als Einfriedigung auf die Grenze gesetzt worden ist oder sie hinter einer geschlossenen Abgrenzung, wie beispielsweise einer Mauer steht, die sie nicht überragt.

Im nächsten Teil geht es um konkrete Pflanzenvorschläge.