von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Teilzeitkräfte
Midijob – was ist die Gleitzone?
Von der Gleitzone in der Lohnabrechnung spricht man bei Beschäftigungsverhältnissen mit einem regelmäßigen Entgelt im Bereich von 400,01 Euro bis 800,00 Euro (Gleitzone) ausüben. Der Vorteil für die Arbeitnehmer: Sie zahlen einen geringeren Beitrag zur Sozialversicherung, somit bleibt mehr Netto für sie.
Midijobber sind sozialversichert
Innerhalb der Gleitzone besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht nach den allgemeinen Vorschriften. Abweichungen ergeben sich bei Entgelten in der Gleitzone hinsichtlich der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und der Tragung der Beiträge.
Während der Arbeitgeber auch in der Gleitzone seinen Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom tatsächlichen Bruttoarbeitsentgelt zahlt, trägt der Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil von einem verminderten Bruttoarbeitsentgelt. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteil steigt durch eine besondere Umrechnungsformel für die Beitragsbemessungsgrundlage in der Gleitzone dabei mit steigendem Entgelt linear bis auf den vollen Anteil bei einem Entgelt von 800 Euro an.
Midijob: Ausnahmen von der Gleitzonenregelung
Einige Personenkreise sind von den besonderen Regelungen in der Gleitzone ausgenommen, dies bedeutet für sie gelten die Gleitzonenregelungen nicht. Diese Personenkreise sind:
|
|
|
| Lohn & Gehalt aktuell | Arbeitgeber-Handbuch Personal & Arbeitsrecht | Praxishandbuch Personal |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.
Mein Name ist Marc Wehrstedt. Als Experte für Lohn & Gehalt möchte ich Sie auf dieser Seite herzlich willkommen heißen.