Midijob: Arbeitsentgelt außerhalb der Gleitzone

Im dritten Teil der Serie zum Midijob werden die Abrechnungsfälle von Gleitzonen-Arbeitnehmern betrachtet, die in einem Abrechnungszeitraum ein Entgelt außerhalb des Gleitzonenbereichs erhalten.

Arbeitsentgelt außerhalb der Gleitzone
Gleitzonen-Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges Entgelt im Gleitzonenbereich von 400,01 Euro bis 800 Euro erhalten, kann es durchaus passieren, dass in einigen Abrechnungsmonaten das Entgelt außerhalb der Gleitzone liegt. Dies kann bei Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn relativ schnell passieren, wenn sie am oberen bzw. unteren Gleitzonenrand verdienen. Wie ist nun in diesen Abrechnungszeiträumen zu verfahren?

Arbeitsentgelt unterhalb der Gleitzone
Unterschreitet das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt die Gleitzonengrenze von 400,01 Euro, wird die Gleitzonenformel in abgewandelter Form angewendet. In diesem Fall ist das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor "F“ (für 2010 also mit 0,7585) zu multiplizieren. Daraus ergibt sich dann die reduzierte beitragspflichtige Einnahme.

Beispiel Arbeitsentgelt unterhalb der Gleitzonengrenze
Ein Arbeitnehmer erhält im Abrechnungszeitraum ein Entgelt von 380 Euro.

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt beträgt

380 Euro x 0,7585 =288,23 Euro

Arbeitsentgelt oberhalb der Gleitzone
Bei einem Überschreiten der Gleitzonengrenze wird das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt angesetzt. Die Gleitzonenregelung mit der besonderen Beitragsberechnung wird in diesem Monat nicht angewandt.

Übrigens: In diesem Fall zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem tatsächlich erzielten Entgelt die anfallenden Beiträge jeweils zur Hälfte.

Beispiel Arbeitsentgelt oberhalb der Gleitzone
Ein Gleitzonen-Arbeitnehmer erzielt im Abrechnungszeitraum ein Entgelt von 900 Euro.

Als beitragspflichtige Einnahme gelten in diesem Fall auch die tatsächlich erzielten 900 Euro.