Im vierten Teil der Serie zum Midijob wird die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung erläutert. Zugegeben, auf den ersten Blick ist sie etwas verwirrend, aber anhand eines Beispiels lässt sie sich doch recht schnell nachvollziehen.
Beitragsberechnung beim Midijob
Bei Arbeitsentgelten innerhalb der Gleitzone (400,01 Euro bis 800 Euro) werden die Beiträge zur Sozialversicherung grds. folgendermaßen berechnet:
Arbeitgeberanteil = tatsächliches Arbeitsentgelt x halber Beitragssatz
Arbeitnehmeranteil = reduziertes Arbeitsentgelt × voller Beitragssatz
− Arbeitgeberanteil
+ gegebenenfalls Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV
Beispiel zur Beitragsberechnung Midijob
Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge
Ein Midijobber erzielt ein Entgelt in Höhe von 600 Euro
Reduzierte beitragspflichtige Einnahme:
1,2415 x 600,00 Euro − 193,20 = 551,70 Euro
Gesamtversicherungsbeitrag zur Rentenversicherung:
551,70 Euro × 9,95 % = 54,89 Euro x 2 = 109,78 Euro
Abzgl. Arbeitgeberanteil:
600,00 Euro × 9,95 % = 59,70 Euro
Arbeitnehmeranteil = 50,08 Euro
Besonderheiten in der Krankenversicherung
Bei der Beitragsberechnung der Krankenversicherungsbeiträge ist zu beachten, dass der allgemeine Beitragssatz von derzeit 14,9 % um den Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 % zu berücksichtigen ist.
Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung
Handelt es sich bei dem Mitarbeiter mit Midijob um einen kinderlosen Arbeitnehmer, der den Beitragszuschlag zur Pflegversicherung in Höhe von 0,25 % zahlen muss, so ist dieser Beitragszuschlag zu dem Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung hinzuzurechnen.