Neue Angaben auf Rechnungen: Vorsteuererstattung bis Juli auch bei unvollständigen Rechnungen

Das Finanzamt ist nachsichtig, wenn Sie Rechnungen einreichen, die nicht alle Angaben enthalten, die seit dem 01.01.2004 vorgeschriebenen sind: Für Rechnungen, die vor dem 01.07.2004 ausgestellt werden, dürfen Sie Vorsteuer geltend machen, wenn die neuen Angaben fehlen. Darauf hat das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben hingewiesen (Bundesfinanzministerium, 19.12.2003, Aktenzeichen: IV B 7 – S 7300 – 75/03). Die neuen Angaben sind:

Das Finanzamt verlangt eine Sicherheitsleistung von Ihnen: So bieten Sie Paroli

Die Anordnung einer Sicherheitsleistung dient dazu, Steuerausfälle zu vermeiden. Diese können nach einer Aussetzung der Vollziehung vor allem dadurch entstehen, dass Ihre Firma später im Einspruchsverfahren unterliegt und dann wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die Steuern zu zahlen. Also versucht das Finanzamt von Ihnen eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

Betriebsprüfungen: Darauf achten die Prüfer

Die Zahl der Betriebsprüfungen in deutschen Unternehmen ist so hoch, wie noch nie – da sind sich alle Experten einig. Grund dafür: Der Fiskus hat die neue Spezialsoftware IDEA flächendeckend eingeführt und kann damit schnell und einfach auf die Buchführung eines Unternehmens zugreifen. Die Prüfer schaffen mehr Betriebsprüfungen in weniger Zeit. Das bedeutet für Sie: Die Gefahr eines unangenehmen Besuchs vom Finanzamt steigt.

Falscher Steuerbescheid? So wehren Sie sich richtig

Einen falschen Steuerbescheid vom Finanzamt brauchen Sie nicht hinzunehmen. Wehren Sie sich dagegen. Wie? Da gibt es zwei Möglichkeiten: Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie offenkundige Rechen- oder Schreibfehler entdeckt haben. Einspruch erheben Sie, wenn Sie mit einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden sind und dagegen vorgehen wollen. Im Unterschied zum Änderungsantrag verhindert ein Einspruch, dass der Steuerbescheid rechtskräftig wird.

Erbschaft: Wer seinen Erben Schwarzgeld hinterlässt, tut Ihnen keinen Gefallen

Schlagen Erben die Erbschaft nicht innerhalb von 6 Wochen aus, übernehmen sie alle steuerlichen Rechte und Pflichten. Stoßen die Erben in der Hinterlassenschaft auf Schwarzgeld, trifft sie die Pflicht, falsche Steuererklärungen des Verstorbenen zu berichtigen. Hinterzogene Steuern sind dann nachzuzahlen, plus Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr auf den Betrag.