Fehler im Steuerbescheid? Reagieren Sie sofort, aber besonnen

Wer eine Steuererklärung pünktlich bis zum 31. Mai abgegeben hat, kann schon in den nächsten Wochen mit seinem Steuerbescheid rechnen. Wenn Sie in Ihrem Steuerbescheid einen Fehler entdecken: Reagieren Sie sofort, aber besonnen, um keinen Ärger zu provozieren.
Fehler im Steuerbescheid
Viele Steuerzahler sind verständlicherweise stinksauer, wenn ihnen ein Fehler im Steuerbescheid auffällt und legen sofort offiziell Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Das Risiko bei dieser Reaktion: Wenn Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wird der gesamte Vorgang noch einmal überprüft. Im schlimmsten Fall nimmt sich das Finanzamt die gesamte Akte noch einmal viel genauer vor und findet möglicherweise Unstimmigkeiten, die vorher nicht beanstandet wurden.

Gehen Sie lieber besonnen vor

Handelt es sich um keine gravierende Angelegenheit, sondern zum Beispiel um Zahlendreher, Rechenfehler oder Unterlagen, die das Finanzamt offenbar übersehen hat: Nutzen Sie die Möglichkeit der schlichten Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2a der Abgabenordnung. Beachten Sie dabei:
  • Der Antrag kann formlos gestellt werden – sogar telefonisch.
  • Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schicken Sie den „Antrag auf Änderung“ schriftlich. Begründen Sie den Antrag möglichst unmissverständlich. Denn: Ist Ihr Anliegen nicht erkennbar, kann das Finanzamt den Antrag unbearbeitet lassen. Die Gefahr dann: Die vierwöchige Einspruchsfrist läuft ab und Sie können gar nichts mehr ändern (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 20. Dezember 2006, Az.: X R 30/05).