Betriebsprüfungen: Darauf achten die Prüfer

Die Zahl der Betriebsprüfungen in deutschen Unternehmen ist so hoch, wie noch nie – da sind sich alle Experten einig. Grund dafür: Der Fiskus hat die neue Spezialsoftware IDEA flächendeckend eingeführt und kann damit schnell und einfach auf die Buchführung eines Unternehmens zugreifen. Die Prüfer schaffen mehr Betriebsprüfungen in weniger Zeit. Das bedeutet für Sie: Die Gefahr eines unangenehmen Besuchs vom Finanzamt steigt.
Die Zahl der Betriebsprüfungen steigt an
Falls Sie Statistiken vertrauen, können Sie sich trotzdem zurücklehnen: Denn, nach den aktuellen Statistiken, werden Klein- und Kleinstunternehmen im Schnitt alle 50 bis 80 Jahre von der Steuerbehörde überprüft. Doch diese Zahlen trügen!

Denn die Gefahr einer Betriebsprüfung steigt dramatisch an, sobald Ihr Unternehmen auf irgendeine Art auffällig wird. In solchen Fällen veranlasst das Finanzamt immer schneller Betriebsprüfungen – denn durch Einführung der modernen Prüfungssoftware ist mehr Zeit für Betriebsprüfungen vorhanden.

Praxis-Tipp
Ihre erste Devise sollte sein: Bleiben Sie steuerlich möglichst unauffällig!
Hinzu kommt: Mit der Größe des Unternehmens steigt die Gefahr einer Betriebsprüfung rasant an. Schon Mittelbetriebe werden statistisch gesehen alle zwölf Jahre geprüft. Und nach den Kategorien der Finanzbehörden zählen Sie mittlerweile sehr schnell zu den Mittelbetrieben: so zählt in den Augen der Finanzbeamten schon ein Handelsbetrieb, der 50.000 € Gewinn pro Jahr macht, zu den Mittelbetrieben (BMF-Schreiben vom 21. September 2006, Az.: IV A 7 – S 1450 – 29/06).
Betriebsprüfungen: Darauf achten die Prüfer
Sollte es Ihren Betrieb treffen und das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigen, bleibt Ihnen meist nur noch wenig Zeit (ein bis zwei Wochen). Deshalb ist es wichtig, immer die aktuellen Schwerpunkte für Betriebsprüfungen zu kennen, um hier immer Ordnung zu halten. Achten Sie in diesem Jahr ganz besonders auf:
  • Eingangsrechnungen
  • Betriebs-Pkw und Fahrtenbuch
  • Ansparabschreibungen
  • Schuldzinsenabzug
  • Privatnutzung des Telefons
  • Verträge mit Verwandten