Ab dem 01. Januar 2007 gelten Änderungen bei der Bagatellgrenze

Ab dem 01. Januar 2007 gelten bei der Bagatellgrenze für die Vorsteuerberichte massive Änderungen. Bundestag und Bundesrat haben jetzt das "Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse" verabschiedet. Diese Neuregelungen wirken sich unmittelbar auch auf die Bagatellgrenze für die Vorsteuerberichtigung, z. B. wegen Nutzungsänderungen aus.
Bagatellgrenze – Alle Leistungen zusammenrechnen
Bislang sind Vorsteuerberichtigungen nicht erforderlich, wenn die auf die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 € nicht übersteigt. Diese Regelung gilt ab dem 01. Januar 2007 nur noch dann, wenn die Vorsteuerbeträge für alle Leistungen, die zu einem Berichtigungsprojekt zusammengefasst werden, zusammengerechnet nicht mehr als 1.000 € betragen.

Praxis-Check "Bagatellgrenze"

Die Regelungen zur Vorsteuerberichtigung gehören zu den kompliziertesten des deutschen Steuerrechts. Immer wieder kommt es zu Grenz- und Zweifelsfällen. Damit Sie im Betriebsalltag immer alles richtig machen, haben Sie hier eine Übersicht, in der einige Praxisfälle für die Bagatellgrenze zusammengefasst sind:
  • Handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, das ertragssteuerrechtlich abnutzbares oder nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellt?
  • Sofern das Wirtschaftsgut nicht zum Betriebsvermögen gehört: Ist es als entsprechendes Wirtschaftsgut anzusehen?
  • Handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das Gegenstand einer Lieferung ist?
  • Handelt es sich um einen Gegenstand, der nicht selbstständig nutzbar ist?
  • Haben Sie berücksichtigt, dass es auf eine Werterhöhung nicht ankommt?