Bagatellgrenze – Alle Leistungen zusammenrechnen
Bislang sind Vorsteuerberichtigungen nicht erforderlich, wenn die auf die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 € nicht übersteigt. Diese Regelung gilt ab dem 01. Januar 2007 nur noch dann, wenn die Vorsteuerbeträge für alle Leistungen, die zu einem Berichtigungsprojekt zusammengefasst werden, zusammengerechnet nicht mehr als 1.000 € betragen.
Praxis-Check "Bagatellgrenze"
Die Regelungen zur Vorsteuerberichtigung gehören zu den kompliziertesten des deutschen Steuerrechts. Immer wieder kommt es zu Grenz- und Zweifelsfällen. Damit Sie im Betriebsalltag immer alles richtig machen, haben Sie hier eine Übersicht, in der einige Praxisfälle für die Bagatellgrenze zusammengefasst sind:
- Handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, das ertragssteuerrechtlich abnutzbares oder nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellt?
- Sofern das Wirtschaftsgut nicht zum Betriebsvermögen gehört: Ist es als entsprechendes Wirtschaftsgut anzusehen?
- Handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das Gegenstand einer Lieferung ist?
- Handelt es sich um einen Gegenstand, der nicht selbstständig nutzbar ist?
- Haben Sie berücksichtigt, dass es auf eine Werterhöhung nicht ankommt?