Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 geschaffen und wird von den gesetzlichen Krankenkassen organisiert. Privat Krankenversicherte sind ebenfalls verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Wer keine Kinder hat, zahlt einen höheren Beitrag. Die Leistungen sind bei gesetzlichen wie privaten Versicherern gleich. Zunächst wird unterschieden, wo und wie die Pflege erbracht wird. Es gibt drei Kategorien:
- Häusliche Pflege durch nicht professionelle Pflegekräfte (z. B. Angehörige, Freunde): Es wird je nach Pflegestufe ein monatliches „Pflegegeld“ gezahlt. Das kann, muss aber nicht als Honorar an die Pflegekraft weitergegeben werden. Die private Pflegekraft erwirbt höhere Rentenanspruche.
- Häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte (ambulante Pflegedienste): Ebenfalls abhängig von der Pflegestufe wird ein Betrag als „Sachleistung“ gezahlt, der einen Teil der Kosten des Pflegedienstes übernimmt.
- Stationäre Pflege: Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegestufe bis zu einem Höchstbetrag, die in einem Pflegeheim anfallen.
Sie finden in der Übersicht, wie viel genau die Pflegeversicherungen seit 2012 je Pflegestufe zahlen.
Bei einer Pflege zu Hause sind Kosten erheblich höher
Wie die Stiftung Warentest ermittelt hat, sind die tatsächlichen Kosten erheblich höher, vor allem bei einer Pflege zu Hause. Mit folgenden Zusatzkosten ist laut Stiftung Warentest zu rechnen:
Pflege zu Hause:
- Pflegestufe I 500 Euro
- Pflegestufe II 1.200 Euro
- Pflegestufe III 2.200 Euro
Pflege im Heim:
- Pflegestufe I 700 Euro
- Pflegestufe II 900 Euro
- Pflegestufe III 1.200 Euro
Um die Differenz aufzubringen zu können, ist entweder ein größeres Vermögen notwendig oder eine private Vorsorge speziell für den Pflegefall. Private Versicherungen bieten dafür drei verschiedene Versicherungstypen an, die wir Ihnen hier vorstellen.
In welche Pflegestufe ein Pflegefall eingestuft wird, legen der „Medizinische Dienst“ (gesetzliche Krankenkassen) oder die Firma Medicproff (private Krankenversicherungen) fest. Lesen Sie dazu, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um überhaupt als Pflegefall anerkannt zu werden.