Reform der Pflegeversicherung: Das kommt jetzt auf uns zu

Reform der Pflegeversicherungsreform

  • Pflegeversicherung: Altersverwirrte und demenziell erkrankte Menschen werden besser gestellt. Der Betreuungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt künftig bis zu 2.400 € pro Jahr statt bisher 460 €.
  • Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Engagierte werden stärker unterstützt. Erstmalig wird eine (unbezahlte) Pflegezeit für Angehörige von bis zu 6 Monaten eingeführt, um selbst zu pflegen, zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren.
  • Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden. Die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MDK) werden in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und – z.B. im Internet – veröffentlicht.
  • Die Sachleistungen in der ambulanten, der teil- und vollstationären Pflege werden schrittweise angehoben.
  • Pflegeversicherung: Auch das Pflegegeld wird erhöht.

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des
Bundesgesundheitsministeriums unter:

http://www.bmg.bund.de/cln_404/nn_600110/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegereform-start.html Übersicht: Erhöhungen der Pflegeleistungen der Pflegekassen bis zum Jahr 2012

Pflegegeld
bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe 1 205 € 215 € 225 € 235 €
Pflegestufe 2 410 € 420 € 430 € 440 €
Pflegestufe 3 665 € 675 € 685 € 700 €
Pflegesachleistung ambulant
bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe 1 384 € 420 € 440 € 450 €
Pflegestufe 2 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
Pflegestufe 3 1.432 € 1.470 € 1.510€ 1.550€
Pflegestufe 3+ Die Sachleistung für Härtefälle im ambulanten Bereich bleibt bei 1.918 € monatlich.
Pflegesachleistung stationär
bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe 1 Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen
Pflegestufe 2 1 und 2 bleiben zunächst unverändert.
Pflegestufe 3 1.432 € 1.470 € 1.510€ 1.550 €
Pflegestufe 3+ 1.688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 €