Bei der Steuererklärung 2010 ist – wie in jedem Jahr – zu berücksichtigen, dass die Einkommensteuer grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug abgegolten ist. Allerdings ist die Summe der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer häufig höher als die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer. Daher sollten Arbeitnehmer eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen und auch eine Steuererklärung für das Jahr 2010 abgeben.
Darüber hinaus sind Arbeitnehmer auch in vielen Fällen dazu verpflichtet, für das Jahr 2010 eine Steuererklärung abzugeben.
Steuererklärung 2010 bei Arbeitnehmern
In einigen Fällen sind Arbeitnehmer von Amts wegen zur Abgabe der Steuererklärung 2010 verpflichtet. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich die tatsächliche Höhe der Einkommensteuer erst im Weg einer Einkommensteuerveranlagung ermitteln lässt.
Eine Steuererklärung 2010 ist von Arbeitnehmern insbesondere dann erforderlich, wenn
- die Summe der Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, mehr als 410 Euro beträgt oder
- Arbeitnehmer bestimmte Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bezogen haben oder
- beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer der Ehegatten nach der Lohnsteuerklasse 5 oder 6 besteuert wurde oder
- der Arbeitnehmer gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat oder
- ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist. Hiervon ausgenommen ist ein Eintrag über die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Eintragung eines Pauschbetrags für behinderte Menschen.
Eine Einkommensteuererklärung 2010 ist bei Arbeitnehmern ferner erforderlich, wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind.
Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung 2010 für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen ihre Steuererklärung auf dem amtlichen Vordruck bis zum 31. Mai 2011 beim Finanzamt einreichen.
Aus dieser Verpflichtung resultiert für den Arbeitnehmer noch nicht, dass die Steuererklärung 2010 zu einer Einkommensteuernachzahlung führt. Vielmehr wird auch die Steuererklärung 2010 bei Arbeitnehmern wieder häufig eine Einkommensteuererstattung zum Ergebnis haben, insbesondere dann, wenn keine weiteren Einkünfte oder sonstigen Steuer erhöhenden Tatsachen vorliegen.
Steuererklärung 2010 bei Arbeitnehmern auf Antrag
Besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, so lohnt sich ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung für Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn
- Arbeitnehmer während des abgelaufenen Kalenderjahrs nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden haben,
- die Höhe des Arbeitslohns im Lauf des Kalenderjahrs geschwankt hat und der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich geführt hat,
- sich die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge zugunsten des Arbeitnehmers geändert haben und dies noch nicht berücksichtigt worden ist,
- Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist.
Eine Steuererklärung 2010 kann sich für Arbeitnehmer auch dann noch lohnen, wenn bereits ein Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber durchgeführt wurde.
Arbeitnehmer müssen ihren Antrag auf Abgabe der Steuererklärung 2010 auf dem amtlichen Vordruck innerhalb der Antragsfrist stellen. Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung muss spätestens bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsverjährung beim Finanzamt gestellt werden, für 2010 also bis zum 31. Dezember 2014. Diese Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2010 kann vom Arbeitnehmer nicht verlängert werden.
Vordrucke und Belege für die Einkommensteuerveranlagung
Im Rahmen der Steuererklärung 2010 ist von Arbeitnehmern neben dem sogenannten Mantelbogen auch die Anlage N für die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit abzugeben. Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer, sind im Rahmen der Steuererklärung 2010 somit zwei Anlagen N einzureichen. Wenn Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden sollen, wird zudem die Anlage Vorsorgeaufwand benötigt. Zusätzlich brauchen Arbeitnehmer mit Kindern noch die Anlage Kind.
Daneben sind bei der Steuererklärung 2010 vom Arbeitnehmer unter Umständen noch weitere Formulare – etwa für Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle – abzugeben.
Steuererklärung 2010 für Arbeitnehmer mit Elster
Die Finanzverwaltung bietet auch Arbeitnehmern für die Steuererklärung 2010 als besonderen Service die elektronische Steuererklärung ELSTER an. Damit lässt sich die Steuererklärung 2010 vom Arbeitnehmer bequem am PC erstellen und über das Internet beim Finanzamt einreichen. Integrierte Plausibilitätsprüfungen sollen dabei eine formell korrekt und komplett ausgefüllte Steuererklärung garantieren.
Belege für die Steuererklärung 2010
Arbeitnehmer kommen ihrer Mitwirkungspflicht im Rahmen der Steuererklärung 2010 in erster Linie dadurch nach, indem sie ihre Angaben vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen machen.
Für die Steuererklärung 2010 von Arbeitnehmern sind ferner Bestätigungen über den Bezug von Lohnersatzleistungen, so zum Beispiel über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, die Bescheinigung über die vermögenswirksamen Leistungen und Spendenbestätigungen beizufügen.
Darüber hinaus müssen die im Rahmen der Steuererklärung 2010 vom Arbeitnehmer geltend gemachten Steuerermäßigungen grundsätzlich durch entsprechende Unterlagen belegbar sein.
Anzurechnende Lohnsteuer auf die Einkommensteuer von Arbeitnehmern
Wenn Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung 2010 abgegeben haben, dann wird auf die ermittelte Einkommensteuer die bereits vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer angerechnet.