Dank medizinischen Fortschritts und besserer Lebensqualität haben die Menschen heute eine weitaus höhere Lebenserwartung als noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Dies führt seit den 1970er Jahren jedoch dazu, dass die Zahl pflegebedürftiger Menschen in hohem Alter ständig wächst.
Um Krankenkassen und Sozialhilfeträger zu entlasten, wurde nach jahrelangen Debatten im Januar 1995 schließlich die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Die Auszahlungen aus dieser Pflichtversicherung reichen jedoch bei Weitem nicht, um einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung zu finanzieren.
Jeder Zweite wird im Alter pflegebedürftig – Frauen doppelt so häufig wie Männer
Frauen haben in der Regel eine höhere Lebenserwartung als Männer. Im Alter werden sie jedoch häufiger pflegebedürftig als diese, und da rund 70 Prozent der Frauen ihre Männer überleben, sind sie im hohen Alter oft auf sich allein gestellt. In stationären Pflegeeinrichtungen überwiegt daher der Frauenanteil, den der Männer um ein Vielfaches. Was ein Pflegeplatz kostet, hängt von der Pflegestufe ab. Aber auch in der niedrigsten Pflegestufe bietet die Pflegeversicherung lediglich eine Grundabsicherung.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
In der Pflegeversicherung gibt es drei Stufen: Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit), Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit) und Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit). Die stationäre Pflege kostet im Durchschnitt 3400 bis 3600 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung zahlt in Pflegestufe I (ab dem 1.1.2012) monatlich jedoch nur 1023 Euro, in Stufe II 1279 Euro und in Stufe III 1550 Euro.
Können Sie die Differenz nicht aus eigenen Ersparnissen und eigenem Vermögen bezahlen, werden unterhaltspflichtige Kinder, Enkel oder Geschwister herangezogen. Eine private Pflegeversicherung, die diese Differenz übernimmt, ist daher sehr sinnvoll.
Welche Arten der Pflegezusatzversicherung gibt es?
Versicherungsgesellschaften bieten drei Arten der privaten Pflegeversicherung an: Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung überweist im Pflegefall täglich eine feste Summe. Vorteil: Sie können selbst bestimmen, wofür Sie das Geld ausgeben (d. h. wenn Sie eine hohe Pflegetagegeldversicherung abschließen, müssen Sie nicht alles für den Differenzbetrag ausgeben).
Im Gegensatz dazu orientiert sich die Pflegekostenversicherung an den tatsächlich anfallenden Pflegekosten (die Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden). Je nach Leistungsumfang und Tarif wird die Differenz zu den Leistungen aus der Pflichtversicherung anteilig bzw. zu 100 Prozent erstattet. Bei der Pflegerentenversicherung, der teuersten Variante, zahlt der Versicherer ab Beginn der Pflegebedürftigkeit eine Rente. Diese wird unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten ausgezahlt.
Was Sie vor Abschluss einer Pflegezusatzversicherung beachten sollten
Je älter Sie bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sind, desto höher sind die monatlichen Beiträge. So zahlt eine 35-Jährige im Schnitt 25,50 Euro monatlich, während der Beitrag für eine 50-Jährige mehr als das Doppelte beträgt. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Versicherer (z. B. bei Stiftung Warentest oder auf Vergleichsportalen im Internet) und achten Sie dabei auf die einzelnen Leistungen der diversen Tarife.
Bitte lesen Sie auch unbedingt das Kleingedruckte, denn einige Versicherungen zahlen erst ab Pflegestufe III. Die ideale Zusatzversicherung sollte aber alle drei Pflegestufen abdecken. Achten Sie auch darauf, wie stark die Leistungen eingeschränkt werden, wenn Betroffene nicht stationär, sondern von Angehörigen zu Hause gepflegt werden.