Vorsicht bei einem geschönten Lebenslauf

Viele Bewerber frisieren ihren Lebenslauf mehr oder weniger stark, um bei der Bewerbung ihre Chancen zu erhöhen. Doch Vorsicht: Das kann auch nach hinten losgehen. Wer nicht nur übertreibt, sondern unverschämt lügt, dem kann wegen arglistiger Täuschung der Arbeitsvertrag rückwirkend gekündigt werden.

Der Konkurrenzkampf um gute Jobs ist oft hart. Da neigen Bewerber schon einmal dazu, ihren Lebenslauf mehr oder weniger zu frisieren: Sprachkenntnisse werden geschönt, Zahlen aufgerundet und akademische Titel teilweise erfunden.

Übertreibung oder glatte Lüge?

Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass rund 30 Prozent der Bewerbungen nicht hundertprozentig ehrlich sind. Dabei wird am häufigsten bei den Abschlüssen geschönt. Auch bei ihren Kompetenzen oder Gehältern schummeln Bewerber immer wieder gerne. Oder Lücken im Lebenslauf werden mehr oder weniger kreativ gefüllt.

So ist es kein Wunder, dass 49 Prozent der deutschen Führungskräfte davon ausgehen, dass die meisten Bewerber grundsätzlich übertreiben. So hatte es auch der ehemalige Verteigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg in seinem Lebenslauf gemacht. Er hatte einfach Praktika aus seiner Studentenzeit in „berufliche Stationen in Frankfurt und New York“ verwandelt.

Zudem hatte er aus einigen Zeitungsartikeln, die er bei der Zeitung „Die Welt“ veröffentlicht hatte, eine freie Mitarbeit gemacht. Das war zwar noch nicht gelogen, aber zumindest wurde die ursprüngliche Tätigkeit stark aufgebläht.

Dabei muss unbedingt zwischen einer einfachen Übertreibung und einer glatten Lüge unterschieden werden. Aus einem Praktikum eine berufliche Station zu machen fällt noch unter Übertreibungen ebenso wie die Angabe von guten Sprachkenntnissen, wenn man nur einen Einführungskurs absolviert hat.

Bei einer glatten Lüge jedoch, wie der Angabe, man habe 300 Mitarbeiter geführt, wenn es nur 30 waren oder man habe Mitarbeiter rekrutiert, wenn man nur Bewerbungsmappen sortiert hat, kann der Rauswurf folgen, wenn man erwischt wird.

Auch sollten Sie nicht irgendwelche beruflichen Stationen einfach erfinden, nur um eine Lücke im Lebenslauf zu kaschieren, wie zum Beispiel eine gescheiterte Selbständigkeit, die einer genauen Überprüfung dann nicht Stand hält.

Dann handelt es sich nämlich um eine arglistige Täuschung, deretwegen der Arbeitsvertrag rückwirkend gekündigt werden kann.

Beispielsweise musste 2012 der damalige Yahoo-Chef Scott Thompson bereits nach vier Monaten das Unternehmen wieder verlassen, weil er einen Abschluss angegeben hatte, den er gar nicht besaß: nämlich einen in Computerwissenschaften, wobei er tatsächlich nur Buchhalter war. In diesem Falle hatte Lügen sprichwörtlich tatsächlich kurze Beine.

Deshalb sollten Sie nicht zu kreativ mit der Wahrheit umgehen, sondern dafür Sorge tragen, dass Ihr Lebenslauf einen genaueren Prüfung jederzeit Stand hält.

Denn es kann vorkommen, dass ein Unternehmen Ihren Lebenslauf zum Beispiel von einer Wirtschaftsdetektei überprüfen lässt, wenn es den Verdacht schöpft, dass der Lebenslauf geschönt ist oder einen billigen Kündigungsgrund sucht.

Bildnachweis: tippapatt / stock.adobe.com