Vertrauensarbeitszeit: Ganz ohne Regeln geht es nicht
Wie jede andere Arbeitszeitvereinbarung ist in mitbestimmten Betrieben eine Regelung mit dem Betriebsrat zu treffen. In dieser sollte festgelegt sein, für wen die Vertrauensarbeitszeit gilt und welche Servicezeiten und –standards einzuhalten sind, bzw. wer diese definiert. Gibt es Kernzeiten, können Gleittage genommen werden und wer schlichtet bei Streitfällen?
Arbeitszeitgesetz verpflichtet auch bei Vertrauensarbeitszeit zu Aufzeichnungen
Die bekannten Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sind auch bei Vertrauensarbeitszeit einzuhalten. Dies gilt ebenso für die Dokumentationspflichten, wobei dies ohne maschinelle Zeiterfassung (und das ist ja der Kern der Vertrauensarbeitszeit) schnell zur Farce werden kann. Wer schreibt schon auf, dass er gerade gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat. In der Praxis bewegen sich hier viele Unternehmen sicherlich auf dünnem Eis.
Vertrauensarbeitszeit: Wem nützt sie?
W er jahrelang zielorientiert geführt wurde, aber minutiös seine Arbeits- bzw. Anwesenheitszeiten dokumentieren musste, empfindet den Wegfall der maschinellen Zeiterfassung meist als Erleichterung. Insbesondere in verantwortungsvollen Positionen sagt die erfasste Zeit wenig über das Erreichen des Arbeitsergebnisses aus.
Messen, was man bewertet – das ist das Ziel. Statt Zeitkonten zu betrachten, sollen die Arbeitsergebnisse im Vordergrund stehen. Wird dies ehrlich gehandhabt, erlebt der Mitarbeiter dies als neue Freiheit. Unbürokratisch und flexibel lassen sich berufliche und private Belange in Einklang bringen. Das Unternehmen spart die Investitionen für Zeiterfassungsanlagen und deren Betrieb, sowie administrativen Aufwand für die Führung von Zeitkonten.
Wo lässt sich Vertrauensarbeitszeit nur schwer realisieren?
Ganz einfach – dort, wo kein Vertrauen vorhanden ist. Vertrauensarbeitszeit bedingt ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und der Fokussierung auf Ziele. Führt ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter, indem er deren Anwesenheit kontrolliert, ist sein Bereich für Vertrauensarbeitszeit nicht geschaffen. Wenig Sinn macht Vertrauensarbeitszeit außerdem in Schichtmodellen und anderen Arbeitsformen, bei denen in der Tat die am Arbeitsplatz verbrachte Zeit das primäre Maß der Bewertung ist.