Sind Überstunden in der Ausbildung erlaubt?

Es ist ein Thema, um das es immer wieder Konflikte zwischen Ausbilder und Auszubildende gibt. Muss der Azubi Überstunden machen? Wenn ja, in welchem Umfang? Sie als Ausbilder sollten die entsprechenden Regelungen kennen, um rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein.

Von Überstunden oder Mehrarbeit ist immer dann die Rede, wenn ein Auszubildender länger arbeitet, als es in seinem Ausbildungsvertrag bzw. im Tarifvertrag festgelegt ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Azubi einfach länger bleiben kann, weil er gerne und bezahlte Überstunden absolvieren würde. Mehrarbeit muss vielmehr tatsächlich vereinbart sein.

Was für den Azubi gilt, das gilt natürlich auch für den Ausbildungsbetrieb. Er kann nicht einfach so Mehrarbeit für den Auszubildenden anordnen, ohne dass der Azubi einverstanden ist. Es muss also in irgendeiner Form eine Vereinbarung geben, in der sich beide Seiten die Möglichkeit von Überstunden offen halten. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Überstunden werden im Ausbildungsvertrag ausdrücklich erlaubt. Dies ist recht häufig der Fall, wobei sich der Azubi beim Unterschreiben des Ausbildungsvertrages tatsächlich bewusst sein sollte, wofür er sich genau bereit erklärt.
  2. Mehrarbeit ist gemäß eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung auch für Auszubildende zulässig. Ist das der Fall, dann ist eine entsprechende Passage im Ausbildungsvertrag verzichtbar.
  3. Gibt es weder im Ausbildungsvertrag noch auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene eine entsprechende Regelung, dann kann die Überstundenvereinbarung einfach individuell abgeschlossen werden. Sie können mit dem Azubi also eine Art Überstundenvertrag als Ergänzung zum Ausbildungsvertrag abschließen.

Beachten Sie: Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung, die unbedingt einzuhalten ist. Die Arbeit während der Überstunden muss unbedingt dem Ausbildungszweck dienen.

In welchem Umfang sind Überstunden möglich?

Hier ist vor allem zu unterscheiden, ob der Azubi volljährig oder minderjährig ist. Das wirkt sich auf den Umfang von möglichen Überstunden maßgeblich aus.

Für volljährige Azubis gilt: Sie dürfen an 6 Tagen in der Woche jeweils bis zu 8 Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden, beschäftigt werden.

Für minderjährige Azubis gilt: Sie dürfen maximal 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden.

Wichtig ist, dass Sie die Überstunden ihrer Auszubildenden vergüten. Dies können und sollten Sie mit einem Zuschlag tun. Es ist zum einen möglich, die Ausbildungsvergütung zu erhöhen und damit der Mehrarbeit anzupassen. Darüber hinaus ist auch ein Freizeitausgleich möglich und in der Regel auch sinnvoll.

Beachten Sie generell: Mehrarbeit sollte in der Ausbildung stets die Ausnahme bleiben. Grundsätzlich sind die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten.