Verschärfte Rechnungskriterien ab Juli 2010
Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Kontrolleure weist darauf hin, dass für alle Umsätze innerhalb der EU nun strengere Rechnungskriterien zu erfüllen sind. Seit dem 01.07.2010 ausgestellte Rechnungen aus dem EU-Ausland sollten Sie daher besonders gründlich prüfen. In der folgenden Übersicht finden Sie die relevanten Punkte.
Rechnungskriterien, die Sie kontrollieren sollten
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Die USt –IdNr sowohl des Leistungsempfängers als auch des leistenden Unternehmens müssen auf innereuropäischen Rechnungen stehen. Wenn die Rechnungskriterien nicht erfüllt werden weil eine der beiden Nummern fehlt, kann aus einer steuerfreien schnell eine steuerpflichtige Leistung werden.
USt-IdNr bestätigen lassen
Eine qualifizierte Prüfung der USt-IdNr Ihres Geschäftspartners ist angeraten. Wenden Sie sich dazu an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Online-Prüfung können Sie zwischen 5 und 23 Uhr durchführen.
Steuersatz
Wurde auf der Rechnung der zutreffende Steuersatz (7 % oder 19 %) ausgewiesen? Auch dies gehört zu den Rechnungskriterien.
Berechtigung
Nur ein Unternehmer, keine Privatperson darf Umsatzsteuer ausweisen.
Wenn Sie eine Rechnung haben, die den Rechnungskriterien nicht erfüllt, überweisen Sie noch nicht. Bestehen Sie darauf, dass Sie eine berichtigte Rechnung bekommen.