Unternehmen: USt-Sonderprüfung kann sehr teuer werden

1,2 Mio. - ist der Betrag, den jeder von der Finanzverwaltung eingesetzte Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Jahr 2003 in Deutschland im Schnitt an Mehrergebnissen hereingeholt hat. Diese Zahlen wurden am 25.10.2004 vom Bundesfinanzministerium auf Grund von statistischen Aufzeichnungen bekannt gegeben.

1,8 Mrd. Euro allein durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Demnach führte allein die Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Jahr 2003 zu zusätzlichen Mehreinnahmen von insgesamt 1,8 Mrd. Euro. In diesem Betrag sind die Ergebnisse der übrigen Betriebsprüfungsstellen und der Steuerfahndung noch nicht enthalten.
 
Rechnen Sie mit einem Anstieg der Sonderprüfungen
Nach der Statistik führt jeder Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Laufe eines Jahres 66 Prüfungen durch. Doch dabei wird es voraussichtlich nicht bleiben! Angesichts leerer Staatskassen und der Diskussion, ob die Streichung eines Feiertags zu höheren Steuereinnahmen führt, können Sie sich schon jetzt darauf einstellen, dass die Kontrolldichte der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zunehmen wird.
 
So geraten Sie nicht in das Visier des Fiskus
Verschenken Sie kein Geld an den Fiskus! Damit Sie sich nicht unnötig der Gefahr einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung aussetzen, sollten Sie folgende drei Regeln beachten:

  1. Nachdem Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an den Fiskus elektronisch übertragen haben, warten Sie ab, ob der Fiskus bei Ihnen die Rechnungen anfordert. Fragen Sie nach, welche Rechnungen vorgelegt werden sollen. In der Regel reichen den Beamten diejenigen mit einem besonders hohen Umsatzsteuer-Ausweis.
  2. Achten Sie darauf, dass Sie nicht immer die zehntägige Karenzzeit zur Übertragung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum letzten Tag ausnutzen.
  3. Überweisen Sie die von Ihnen selbst errechnete Umsatzsteuer pünktlich an den Fiskus und kalkulieren Sie den Überweisungsweg mit ein oder erteilen zumindest für die Betriebssteuern (Umsatz- und Lohnsteuer) eine Einzugsermächtigung.
1,8 Mrd. € allein durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Demnach führte allein die Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Jahr 2003 zu zusätzlichen Mehreinnahmen von insgesamt 1,8 Mrd. €. In diesem Betrag sind die Ergebnisse der übrigen Betriebsprüfungsstellen und der Steuerfahndung noch nicht enthalten.
Rechnen Sie mit einem Anstieg der Sonderprüfungen
Nach der Statistik führt jeder Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Laufe eines Jahres 66 Prüfungen durch. Doch dabei wird es voraussichtlich nicht bleiben! Angesichts leerer Staatskassen und der Diskussion, ob die Streichung eines Feiertags zu höheren Steuereinnahmen führt, können Sie sich schon jetzt darauf einstellen, dass die Kontrolldichte der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zunehmen wird.
So geraten Sie nicht in das Visier des Fiskus
Verschenken Sie kein Geld an den Fiskus! Damit Sie sich nicht unnötig der Gefahr einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung aussetzen, sollten Sie folgende drei Regeln beachten:
  1. Nachdem Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an den Fiskus elektronisch übertragen haben, warten Sie ab, ob der Fiskus bei Ihnen die Rechnungen anfordert. Fragen Sie nach, welche Rechnungen vorgelegt werden sollen. In der Regel reichen den Beamten diejenigen mit einem besonders hohen Umsatzsteuer-Ausweis.
  2. Achten Sie darauf, dass Sie nicht immer die zehntägige Karenzzeit zur Übertragung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum letzten Tag ausnutzen.
  3. Überweisen Sie die von Ihnen selbst errechnete Umsatzsteuer pünktlich an den Fiskus und kalkulieren Sie den Überweisungsweg mit ein oder erteilen zumindest für die Betriebssteuern (Umsatz- und Lohnsteuer) eine Einzugsermächtigung.

1,2 Mio. – ist der Betrag, den jeder von der Finanzverwaltung eingesetzte Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Jahr 2003 in Deutschland im Schnitt an Mehrergebnissen hereingeholt hat. Diese Zahlen wurden am 25.10.2004 vom Bundesfinanzministerium auf Grund von statistischen Aufzeichnungen bekannt gegeben.